
In einem Kunden-Alert vom 7. November analysierte DLA Piper die gleichzeitige Einführung des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES), der zukünftigen ETIAS-Reisegenehmigung und des britischen ETA-eVisa-Systems. Der Bericht warnt multinationale Unternehmen davor, dass die erstmalige EES-Anmeldung – Gesichtserkennung plus vier Fingerabdrücke – die Abfertigungszeiten in Dover und am Eurostar während der Skisaison im Januar vervierfachen könnte.
Für Reisende mit Ziel Großbritannien wird nochmals betont, dass seit Juli 2025 alle neuen Visa als eVisas ausgestellt werden und dass physische biometrische Aufenthaltstitel ab Ende nächsten Jahres nicht mehr akzeptiert werden. Inhaber müssen jetzt ihren Reisepass mit einem UKVI-Konto verknüpfen, um nicht an der Grenze als „ohne Status“ eingestuft zu werden.
Die Kanzlei weist auf eine kaum beachtete Folge hin: Da das EES Ein- und Ausreisedaten britischer Staatsbürger erfasst, wird die Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum automatisch berechnet, wodurch das „Zurücksetzen“ der 90/180-Tage-Regel durch Grenzwechsel kaum noch möglich ist. Britische Arbeitgeber mit Remote-Arbeitsregelungen, die das Arbeiten aus EU-Ländern erlauben, müssen ihre Überwachung verschärfen, um sozialversicherungsrechtliche Risiken zu vermeiden.
DLA Piper empfiehlt Unternehmen, frühzeitig ETA-/ETIAS-Kampagnen für Vielreisende zu starten, für das erste Quartal 2026 mehr Zeit an den Grenzen einzuplanen und eVisa-Prüfungen in die globale Mobilitätssoftware zu integrieren, um kurzfristige Boarding-Verweigerungen zu verhindern.
Für Reisende mit Ziel Großbritannien wird nochmals betont, dass seit Juli 2025 alle neuen Visa als eVisas ausgestellt werden und dass physische biometrische Aufenthaltstitel ab Ende nächsten Jahres nicht mehr akzeptiert werden. Inhaber müssen jetzt ihren Reisepass mit einem UKVI-Konto verknüpfen, um nicht an der Grenze als „ohne Status“ eingestuft zu werden.
Die Kanzlei weist auf eine kaum beachtete Folge hin: Da das EES Ein- und Ausreisedaten britischer Staatsbürger erfasst, wird die Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum automatisch berechnet, wodurch das „Zurücksetzen“ der 90/180-Tage-Regel durch Grenzwechsel kaum noch möglich ist. Britische Arbeitgeber mit Remote-Arbeitsregelungen, die das Arbeiten aus EU-Ländern erlauben, müssen ihre Überwachung verschärfen, um sozialversicherungsrechtliche Risiken zu vermeiden.
DLA Piper empfiehlt Unternehmen, frühzeitig ETA-/ETIAS-Kampagnen für Vielreisende zu starten, für das erste Quartal 2026 mehr Zeit an den Grenzen einzuplanen und eVisa-Prüfungen in die globale Mobilitätssoftware zu integrieren, um kurzfristige Boarding-Verweigerungen zu verhindern.