
Die Verordnung zur Einwanderung (Transitvisum für Passagiere) (Änderung) (Nr. 3) 2025 (SI 2025/1068) trat am 11. November 2025 in Kraft. Das Gesetzesinstrument ändert die Liste der Nationalitäten, die bei einem Transit durch britische Flughäfen ohne Grenzkontrolle ein Transitvisum benötigen. Während die vollständigen Details im Anhang der Verordnung zu finden sind, bestätigen Fachleute neue Anforderungen für bestimmte Pässe aus Westafrika und dem Nahen Osten sowie technische Anpassungen im Zusammenhang mit der Anerkennung Palästinas.
Fluggesellschaften und Bodenabfertiger müssen Timatic und interne Überprüfungssysteme umgehend aktualisieren. Wird einem Passagier, der ein Transitvisum benötigt, das Boarding nicht verweigert, drohen den Fluggesellschaften Bußgelder von 10.000 Pfund pro Passagier. Mehrere Airlines, darunter British Airways und Qatar Airways, haben über Nacht dringende „Schnellübersichten“ für das Check-in-Personal verteilt.
Firmenreisemanager sollten ihre automatisierten Buchungssysteme überprüfen: Eine Filterung nach „Visum erforderlich“ statt „Einreise erforderlich“ ist für Transfers am selben Flughafen unerlässlich. Mitarbeiter mit kurzfristigen Tickets – insbesondere Öl- und Gasingenieure, die über Heathrow nach Aberdeen reisen – könnten sonst überrascht werden.
Das Innenministerium hat keine Übergangsfrist eingeräumt und verweist auf das Risiko eines „Reiseansturms“ vor Inkrafttreten. Mobilitätsteams wird empfohlen, Expatriates und Entsandte, die aus dem Heimaturlaub zurückkehren, darauf hinzuweisen, dass ein durchgehendes Ticket keine Einreisegarantie mehr darstellt. Visumanbieter melden einen Anstieg der Anträge für „Transit im Vereinigten Königreich“ und warnen vor Bearbeitungszeiten von bis zu 15 Tagen in einigen Regionen.
Langfristig bringt die Verordnung die Transitregelungen in Einklang mit dem allgemeinen Trend zu eVisas und digitalen Reisegenehmigungssystemen. Sobald die elektronische Reisegenehmigung 2026 auch für Passagiere im Luftsicherheitsbereich gilt, könnte das eigenständige Transitvisum-System abgeschafft werden.
Fluggesellschaften und Bodenabfertiger müssen Timatic und interne Überprüfungssysteme umgehend aktualisieren. Wird einem Passagier, der ein Transitvisum benötigt, das Boarding nicht verweigert, drohen den Fluggesellschaften Bußgelder von 10.000 Pfund pro Passagier. Mehrere Airlines, darunter British Airways und Qatar Airways, haben über Nacht dringende „Schnellübersichten“ für das Check-in-Personal verteilt.
Firmenreisemanager sollten ihre automatisierten Buchungssysteme überprüfen: Eine Filterung nach „Visum erforderlich“ statt „Einreise erforderlich“ ist für Transfers am selben Flughafen unerlässlich. Mitarbeiter mit kurzfristigen Tickets – insbesondere Öl- und Gasingenieure, die über Heathrow nach Aberdeen reisen – könnten sonst überrascht werden.
Das Innenministerium hat keine Übergangsfrist eingeräumt und verweist auf das Risiko eines „Reiseansturms“ vor Inkrafttreten. Mobilitätsteams wird empfohlen, Expatriates und Entsandte, die aus dem Heimaturlaub zurückkehren, darauf hinzuweisen, dass ein durchgehendes Ticket keine Einreisegarantie mehr darstellt. Visumanbieter melden einen Anstieg der Anträge für „Transit im Vereinigten Königreich“ und warnen vor Bearbeitungszeiten von bis zu 15 Tagen in einigen Regionen.
Langfristig bringt die Verordnung die Transitregelungen in Einklang mit dem allgemeinen Trend zu eVisas und digitalen Reisegenehmigungssystemen. Sobald die elektronische Reisegenehmigung 2026 auch für Passagiere im Luftsicherheitsbereich gilt, könnte das eigenständige Transitvisum-System abgeschafft werden.
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