
Das umfassende Asylreformpaket von Innenministerin Shabana Mahmood sorgte am 19. November für neue Kritik, nachdem Beamte bestätigten, dass in Großbritannien geborene Kinder abgeschoben werden könnten, wenn der vorübergehende Flüchtlingsstatus ihrer Eltern später widerrufen wird. Die auf dem dänischen „Rückkehr-wenn-sicher“-Modell basierende Politik soll Familien davon abhalten, die Geburt eines Kindes als Mittel zur Erlangung eines langfristigen Aufenthalts zu nutzen.
Nach dem Plan erhalten alle Flüchtlinge nur einen vorläufigen Schutz und müssen alle 30 Monate einen neuen Antrag stellen. Wird einem Elternteil bei einer späteren Überprüfung der Status verweigert, verlieren auch die abhängigen Kinder – einschließlich der in Großbritannien geborenen – ihren abgeleiteten Aufenthaltsstatus und droht die Abschiebung in das Herkunftsland der Familie.
Rechtsexperten warnen, dass diese Maßnahme komplexe Rechtsstreitigkeiten nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Familienleben) auslösen wird. Lord Dubs bezeichnete den Vorschlag als „moralisch unvertretbar“ und warnte, dass die Abschiebung von Kindern, die das Land seit ihrer Geburt kennen, die Integration erheblich erschweren werde.
Für Arbeitgeber bedeutet dies Unsicherheit für bereits beschäftigte Flüchtlinge. Personalabteilungen sollten die Ablaufdaten der Visa von Mitarbeitern mit Flüchtlingsstatus genau im Blick behalten und auf plötzliche Änderungen der Arbeitserlaubnis oder Anträge auf Sonderurlaub im Falle geplanter Familienabschiebungen vorbereitet sein.
Nach dem Plan erhalten alle Flüchtlinge nur einen vorläufigen Schutz und müssen alle 30 Monate einen neuen Antrag stellen. Wird einem Elternteil bei einer späteren Überprüfung der Status verweigert, verlieren auch die abhängigen Kinder – einschließlich der in Großbritannien geborenen – ihren abgeleiteten Aufenthaltsstatus und droht die Abschiebung in das Herkunftsland der Familie.
Rechtsexperten warnen, dass diese Maßnahme komplexe Rechtsstreitigkeiten nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Familienleben) auslösen wird. Lord Dubs bezeichnete den Vorschlag als „moralisch unvertretbar“ und warnte, dass die Abschiebung von Kindern, die das Land seit ihrer Geburt kennen, die Integration erheblich erschweren werde.
Für Arbeitgeber bedeutet dies Unsicherheit für bereits beschäftigte Flüchtlinge. Personalabteilungen sollten die Ablaufdaten der Visa von Mitarbeitern mit Flüchtlingsstatus genau im Blick behalten und auf plötzliche Änderungen der Arbeitserlaubnis oder Anträge auf Sonderurlaub im Falle geplanter Familienabschiebungen vorbereitet sein.
Quelle: The Sun