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Senat verabschiedet Dekret-Gesetz 146/2025: Visafreigaben für Pflegekräfte und Arbeitsrechte bei Genehmigungsumwandlung

Dez. 5, 2025
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Senat verabschiedet Dekret-Gesetz 146/2025: Visafreigaben für Pflegekräfte und Arbeitsrechte bei Genehmigungsumwandlung
Am 4. Dezember 2025 hat der italienische Senat die endgültige Zustimmung zur Umwandlung des Dekrets Nr. 146/2025 über Migrationsströme erteilt und damit eine vorübergehende Maßnahme in dauerhaftes Gesetz verwandelt. Der Text bringt eine Reihe arbeitgeberfreundlicher Reformen mit sich:
• Ausländer dürfen nun legal arbeiten, während sie auf die Umwandlung ihrer Aufenthaltserlaubnis warten, wodurch teure Leerlaufzeiten entfallen.
• Bis zu 10.000 Betreuungskräfte – darunter Babysitter für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren – dürfen jährlich außerhalb des regulären Kontingentsystems bis 2028 einreisen, um den akuten Mangel im Bereich der häuslichen Pflege zu lindern.
• Für den Zeitraum 2026–2028 kann die Regierung Kontingentanträge vorab prüfen und private Arbeitgeber auf drei Online-Anfragen beschränken, sofern sie keine autorisierten Vermittler nutzen. Dies soll Spekulationen am sogenannten „Click-Day“ eindämmen.

Das Gesetz verlängert zudem die Frist für ausländische Praktikanten, nach Abschluss einer anerkannten Ausbildung im Ausland ein Visum zu beantragen, von sechs auf zwölf Monate. Außerdem werden einjährige Aufenthaltserlaubnisse für Opfer von Arbeitsausbeutung vereinheitlicht, die ihnen Zugang zum neuen italienischen Integrationszuschuss ermöglichen.

Senat verabschiedet Dekret-Gesetz 146/2025: Visafreigaben für Pflegekräfte und Arbeitsrechte bei Genehmigungsumwandlung


Unternehmen begrüßen die 30-Tage-Frist, innerhalb der die Arbeitsbehörden die Nulla-Osta-Bescheinigung bei Praktikanten- und Blue-Card-Fällen ausstellen müssen. Gleichzeitig erhalten Inspektoren die Befugnis, vorab Prüfungen von vorausgefüllten Anträgen durchzuführen – ein Anreiz für Arbeitgeber, ihre Unterlagen lückenlos zu führen.

Für Personalabteilungen ist die wichtigste operative Neuerung, dass Arbeitnehmer bereits mit Einreichung des Umwandlungsantrags in die Gehaltsabrechnung aufgenommen werden können, noch bevor die physische Aufenthaltserlaubnis ausgestellt ist. Damit wird Italien an die Praxis in Frankreich und Deutschland angeglichen, was die Vorlaufzeiten für Einsätze erheblich verkürzen kann.

Migrationsberater warnen, dass Familienzusammenführungsvisa künftig bis zu 150 Tage (statt bisher 90) dauern können, weshalb Arbeitgeber die Ankunftstermine der Angehörigen staffeln sollten. Das Gesetz macht zudem den Hotspot auf Lampedusa zu einer dauerhaften Einrichtung des Roten Kreuzes, was auf den anhaltenden Druck auf die Grenzinfrastruktur im Süden Italiens hinweist.
Quelle: Integrazione Migranti

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