
Weniger als 48 Stunden nach der Veröffentlichung im Amtsblatt verändert Italiens „Vereinfachungsgesetz“ (Gesetz 182/2025) bereits die Spielregeln für Unternehmen, die Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern einstellen. Die ab dem 18. Dezember 2025 geltende Regelung verkürzt die gesetzliche Frist für die Ausstellung eines Nulla Osta (Arbeitserlaubnis) von bisher 60–90 Tagen auf 30 Tage für zwei zentrale Gruppen:
• Ausländische Arbeitnehmer, die im Ausland eine vom Staat geförderte Berufs- und Sprachqualifizierung gemäß Artikel 23 des Einwanderungskonsolidierungsgesetzes abgeschlossen haben; und
• Hochqualifizierte Fachkräfte, die für die EU Blue Card infrage kommen.
Arbeitgeber müssen nicht mehr monatelang warten, bevor sie Mitarbeiter einstellen können, die ihre Qualifikationen bereits in italienisch geförderten Ausbildungsprogrammen nachgewiesen haben. Zudem wird die Frist, in der Auszubildende nach Abschluss ihres Kurses ein Einreisevisum beantragen können, von sechs auf zwölf Monate verlängert, was Unternehmen mehr Flexibilität bei der Planung von Rekrutierungskampagnen im Ausland bietet.
In der Praxis sollten Personalabteilungen die Anträge frühzeitig vorbereiten, da die Frist nun mit der Online-Einreichung beim Einwanderungseinheitsschalter beginnt. Für große multinationale Unternehmen mit jährlichen Absolventeneinstellungen bedeutet die verkürzte Bearbeitungszeit, dass sie italienische Starttermine besser mit anderen EU-Ländern abstimmen und teure Wartezeiten vermeiden können. Rechtsexperten empfehlen zudem, die Wohnstandards genau zu prüfen: Die neuen Regeln orientieren sich nicht mehr an den Normen für öffentlichen Wohnraum, sondern an den Richtlinien des Gesundheitsministeriums, was die Einhaltung für Bauunternehmen und Hotelgruppen, die Personalunterkünfte nutzen, erleichtern könnte.
Die Reform ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Digitalisierung der italienischen Einwanderungsverfahren. Das Innenministerium hat bestätigt, dass das Nulla Osta künftig elektronisch ausgestellt wird; nach Ablauf der 30-Tage-Frist gilt die Genehmigung als erteilt, sofern die Behörden nicht ausdrücklich ablehnen. Unternehmen sollten daher das Online-Portal täglich überwachen und bereit sein, sofort Termine für Visa-Anträge zu vereinbaren, um die neuen, schnelleren Fristen für Einreisevisa (20 Tage) einzuhalten.
Insgesamt dürfte die Maßnahme Italien für Unternehmensverlagerungen und die Rekrutierung im MINT-Bereich wettbewerbsfähiger machen, insbesondere in Regionen wie der Lombardei und Emilia-Romagna, wo der Fachkräftemangel besonders stark ist. Unternehmen, die auf innergemeinschaftliche Versetzungen setzen, müssen jedoch weiterhin die Meldepflichten für entsandte Arbeitnehmer und lokale Steuervorschriften beachten, die unverändert bleiben.
• Ausländische Arbeitnehmer, die im Ausland eine vom Staat geförderte Berufs- und Sprachqualifizierung gemäß Artikel 23 des Einwanderungskonsolidierungsgesetzes abgeschlossen haben; und
• Hochqualifizierte Fachkräfte, die für die EU Blue Card infrage kommen.
Arbeitgeber müssen nicht mehr monatelang warten, bevor sie Mitarbeiter einstellen können, die ihre Qualifikationen bereits in italienisch geförderten Ausbildungsprogrammen nachgewiesen haben. Zudem wird die Frist, in der Auszubildende nach Abschluss ihres Kurses ein Einreisevisum beantragen können, von sechs auf zwölf Monate verlängert, was Unternehmen mehr Flexibilität bei der Planung von Rekrutierungskampagnen im Ausland bietet.
In der Praxis sollten Personalabteilungen die Anträge frühzeitig vorbereiten, da die Frist nun mit der Online-Einreichung beim Einwanderungseinheitsschalter beginnt. Für große multinationale Unternehmen mit jährlichen Absolventeneinstellungen bedeutet die verkürzte Bearbeitungszeit, dass sie italienische Starttermine besser mit anderen EU-Ländern abstimmen und teure Wartezeiten vermeiden können. Rechtsexperten empfehlen zudem, die Wohnstandards genau zu prüfen: Die neuen Regeln orientieren sich nicht mehr an den Normen für öffentlichen Wohnraum, sondern an den Richtlinien des Gesundheitsministeriums, was die Einhaltung für Bauunternehmen und Hotelgruppen, die Personalunterkünfte nutzen, erleichtern könnte.
Die Reform ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Digitalisierung der italienischen Einwanderungsverfahren. Das Innenministerium hat bestätigt, dass das Nulla Osta künftig elektronisch ausgestellt wird; nach Ablauf der 30-Tage-Frist gilt die Genehmigung als erteilt, sofern die Behörden nicht ausdrücklich ablehnen. Unternehmen sollten daher das Online-Portal täglich überwachen und bereit sein, sofort Termine für Visa-Anträge zu vereinbaren, um die neuen, schnelleren Fristen für Einreisevisa (20 Tage) einzuhalten.
Insgesamt dürfte die Maßnahme Italien für Unternehmensverlagerungen und die Rekrutierung im MINT-Bereich wettbewerbsfähiger machen, insbesondere in Regionen wie der Lombardei und Emilia-Romagna, wo der Fachkräftemangel besonders stark ist. Unternehmen, die auf innergemeinschaftliche Versetzungen setzen, müssen jedoch weiterhin die Meldepflichten für entsandte Arbeitnehmer und lokale Steuervorschriften beachten, die unverändert bleiben.
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