
Italien hat das Dekret-Gesetz 146/2025 offiziell in das Gesetz 179/2025 umgewandelt, das am 1. Dezember im Amtsblatt veröffentlicht wurde und von der führenden Einwanderungsrechtskanzlei Mazzeschi am 4. Dezember hervorgehoben wurde. Die Umwandlung sichert ein Paket „dringender Bestimmungen“, die die Unternehmensmobilität und die Einstellung von Haushaltshilfen für die nächsten drei Jahre prägen werden.
Hintergrund und wesentliche Punkte – Das Dekret-Gesetz 146 wurde am 3. Oktober als Reaktion auf zunehmende Arbeitskräftemangel in der Altenpflege, Landwirtschaft und Logistik erlassen. Der endgültige Parlamentsentwurf bewahrt die Grundstruktur, führt jedoch mehrere unternehmensfreundliche Änderungen ein. Besonders hervorzuheben ist die Verlängerung bis 2028 der jährlichen Quote von 10.000 Personen, die es Nicht-EU-Bürgern erlaubt, außerhalb der regulären Decreto-Flussi-Grenzen einzureisen, um eine 24-Stunden-Betreuung für über 80-Jährige oder Menschen mit Behinderungen zu leisten. Arbeitgeber können nun ganzjährig Pflegekräfte einstellen, ohne auf das jährliche Quoten-Dekret warten zu müssen, vorausgesetzt, die Löhne entsprechen dem nationalen Mindestlohn für Hausarbeit und eine Wohnsitzbestätigung wird eingereicht.
Für die reguläre Einstellung gilt nun eine verbindliche Frist von 30 Tagen für die Einwanderungsbehörden (SUI), um nach Einreichung eines namentlichen Antrags eine Nulla Osta (Arbeitserlaubnis) zu erteilen. Wird die Frist überschritten, gilt die Genehmigung als stillschweigend erteilt, was Unternehmen mehr Planungssicherheit gibt. Zudem wird die Gültigkeit von Aufenthaltstiteln für Opfer von Arbeitsausbeutung oder Menschenhandel von sechs auf zwölf Monate verlängert, womit Italien EU-weite Schutzstandards übernimmt.
Eine weitere Neuerung erlaubt ausländischen Auszubildenden, die Bildungs- oder Berufsprogramme in ihren Heimatländern unter italienischer Schirmherrschaft abgeschlossen haben, bis zu 12 Monate (statt bisher 6 Monate) nach dem Abschluss ein Visum zur Einreise zu beantragen. Universitäten und multinationale Unternehmen mit Auslandsakademien begrüßen dieses längere Zeitfenster, da es ihnen hilft, Talente zu sichern, ohne Kandidaten an andere EU-Märkte zu verlieren.
Praktische Auswirkungen – Global Mobility Manager sollten ihre Personalprognosen anpassen: Pflegekräfte konkurrieren nicht mehr um die regulären Quotenplätze, was bei der Veröffentlichung der Decreto-Flussi-Quoten für 2026–2028 mehr Spielraum für andere Profile schafft. HR-Teams sollten zudem interne Service-Level-Agreements überprüfen – 30 Tage sind jetzt die gesetzliche Höchstfrist für die Bearbeitung der Nulla Osta, Verzögerungen müssen daher schnell eskaliert werden. Schließlich werden Unternehmen, die Programme zur sozialen Unternehmensverantwortung oder gegen Ausbeutung unterstützen, die längere humanitäre Aufenthaltserlaubnis begrüßen, da sie den Erneuerungsdruck mindert und die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen erleichtert.
Hintergrund und wesentliche Punkte – Das Dekret-Gesetz 146 wurde am 3. Oktober als Reaktion auf zunehmende Arbeitskräftemangel in der Altenpflege, Landwirtschaft und Logistik erlassen. Der endgültige Parlamentsentwurf bewahrt die Grundstruktur, führt jedoch mehrere unternehmensfreundliche Änderungen ein. Besonders hervorzuheben ist die Verlängerung bis 2028 der jährlichen Quote von 10.000 Personen, die es Nicht-EU-Bürgern erlaubt, außerhalb der regulären Decreto-Flussi-Grenzen einzureisen, um eine 24-Stunden-Betreuung für über 80-Jährige oder Menschen mit Behinderungen zu leisten. Arbeitgeber können nun ganzjährig Pflegekräfte einstellen, ohne auf das jährliche Quoten-Dekret warten zu müssen, vorausgesetzt, die Löhne entsprechen dem nationalen Mindestlohn für Hausarbeit und eine Wohnsitzbestätigung wird eingereicht.
Für die reguläre Einstellung gilt nun eine verbindliche Frist von 30 Tagen für die Einwanderungsbehörden (SUI), um nach Einreichung eines namentlichen Antrags eine Nulla Osta (Arbeitserlaubnis) zu erteilen. Wird die Frist überschritten, gilt die Genehmigung als stillschweigend erteilt, was Unternehmen mehr Planungssicherheit gibt. Zudem wird die Gültigkeit von Aufenthaltstiteln für Opfer von Arbeitsausbeutung oder Menschenhandel von sechs auf zwölf Monate verlängert, womit Italien EU-weite Schutzstandards übernimmt.
Eine weitere Neuerung erlaubt ausländischen Auszubildenden, die Bildungs- oder Berufsprogramme in ihren Heimatländern unter italienischer Schirmherrschaft abgeschlossen haben, bis zu 12 Monate (statt bisher 6 Monate) nach dem Abschluss ein Visum zur Einreise zu beantragen. Universitäten und multinationale Unternehmen mit Auslandsakademien begrüßen dieses längere Zeitfenster, da es ihnen hilft, Talente zu sichern, ohne Kandidaten an andere EU-Märkte zu verlieren.
Praktische Auswirkungen – Global Mobility Manager sollten ihre Personalprognosen anpassen: Pflegekräfte konkurrieren nicht mehr um die regulären Quotenplätze, was bei der Veröffentlichung der Decreto-Flussi-Quoten für 2026–2028 mehr Spielraum für andere Profile schafft. HR-Teams sollten zudem interne Service-Level-Agreements überprüfen – 30 Tage sind jetzt die gesetzliche Höchstfrist für die Bearbeitung der Nulla Osta, Verzögerungen müssen daher schnell eskaliert werden. Schließlich werden Unternehmen, die Programme zur sozialen Unternehmensverantwortung oder gegen Ausbeutung unterstützen, die längere humanitäre Aufenthaltserlaubnis begrüßen, da sie den Erneuerungsdruck mindert und die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen erleichtert.
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