
Am 18. Dezember 2025 wies das Innenministerium die Grenzschutzbeamten und Migri an, Anträge auf vorübergehenden Schutz von Personen abzulehnen, die diesen Status bereits in einem anderen EU-Staat besitzen. Die Beamten führen nun vor der Annahme eines Antrags Echtzeitprüfungen in einer EU-weiten Datenbank durch und setzen damit Artikel 11 der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz um.
Diese Klarstellung soll einen kleinen, aber wachsenden Zustrom – etwa 1.200 Fälle im Jahr 2025 – ukrainischer Staatsangehöriger eindämmen, die aus Polen oder Deutschland nach Finnland ziehen, um von dortigen großzügigeren Wohnbeihilfen und schnelleren Arbeitsmarktzugängen zu profitieren. Migri rechnet nach der neuen Vorgabe mit einem Rückgang der Fälle um 80 Prozent.
Arbeitgeber müssen den bestehenden Schutzstatus eines Bewerbers nun frühzeitig im Einstellungsprozess überprüfen. Mitarbeitende, die unter vorübergehendem Schutz in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt sind, müssen vor einem Wechsel in Finnland auf arbeitsspezifische Genehmigungen wie die EU-Blaukarte umsteigen. Mobilitätsteams sollten ihre FAQ zur Personalgewinnung aktualisieren und entsprechende Screening-Fragen in HR-Portalen ergänzen.
Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass die Maßnahme Familien, die in Finnland zusammengeführt werden wollen, in der Schwebe lassen könnte. Behörden weisen jedoch darauf hin, dass reguläre Asyl- oder Arbeitserlaubnisse weiterhin verfügbar sind, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Unternehmen sollten Musterbriefe vorbereiten, die betroffenen Bewerbern alternative Genehmigungswege erläutern.
Mit dieser Regelung reiht sich Finnland in die Gruppe nordeuropäischer EU-Staaten ein, die 2025 ihre Vorschriften verschärft haben, um sogenanntes „Leistungstourismus“ einzudämmen. Ob dies die Verwaltungsbelastung tatsächlich verringert oder die Anträge lediglich in andere Kategorien verlagert, wird sich in den Migri-Statistiken im kommenden Frühjahr zeigen.
Diese Klarstellung soll einen kleinen, aber wachsenden Zustrom – etwa 1.200 Fälle im Jahr 2025 – ukrainischer Staatsangehöriger eindämmen, die aus Polen oder Deutschland nach Finnland ziehen, um von dortigen großzügigeren Wohnbeihilfen und schnelleren Arbeitsmarktzugängen zu profitieren. Migri rechnet nach der neuen Vorgabe mit einem Rückgang der Fälle um 80 Prozent.
Arbeitgeber müssen den bestehenden Schutzstatus eines Bewerbers nun frühzeitig im Einstellungsprozess überprüfen. Mitarbeitende, die unter vorübergehendem Schutz in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt sind, müssen vor einem Wechsel in Finnland auf arbeitsspezifische Genehmigungen wie die EU-Blaukarte umsteigen. Mobilitätsteams sollten ihre FAQ zur Personalgewinnung aktualisieren und entsprechende Screening-Fragen in HR-Portalen ergänzen.
Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass die Maßnahme Familien, die in Finnland zusammengeführt werden wollen, in der Schwebe lassen könnte. Behörden weisen jedoch darauf hin, dass reguläre Asyl- oder Arbeitserlaubnisse weiterhin verfügbar sind, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Unternehmen sollten Musterbriefe vorbereiten, die betroffenen Bewerbern alternative Genehmigungswege erläutern.
Mit dieser Regelung reiht sich Finnland in die Gruppe nordeuropäischer EU-Staaten ein, die 2025 ihre Vorschriften verschärft haben, um sogenanntes „Leistungstourismus“ einzudämmen. Ob dies die Verwaltungsbelastung tatsächlich verringert oder die Anträge lediglich in andere Kategorien verlagert, wird sich in den Migri-Statistiken im kommenden Frühjahr zeigen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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