
Am 18. Dezember 2025 gab das Innenministerium eine Richtlinie heraus, wonach Personen mit vorübergehendem Schutzstatus in einem anderen EU-Mitgliedstaat keine parallele Genehmigung in Finnland erhalten können. Grenzbeamte und Mitarbeiter von Migri führen nun EU-weite Echtzeitprüfungen durch, bevor ein Antrag angenommen wird, und setzen damit Artikel 11 der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz um.
Diese Klarstellung schließt eine vermeintliche Lücke, die eine kleine Anzahl ukrainischer Staatsangehöriger angezogen hatte, die Finnlands vergleichsweise großzügige Wohnbeihilfe und den schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt nutzen wollten. Im Jahr 2025 wurden rund 1.200 solche Anträge gestellt; Migri schätzt, dass die Zahl nun um 80 Prozent sinken wird.
Für Arbeitgeber beseitigt die neue Regelung ein Problem bei der Einstellung: Mitarbeiter, die beispielsweise aus Polen oder Deutschland unter vorübergehendem Schutz versetzt werden, müssen entweder in eine arbeitserlaubnisbasierte Aufenthaltserlaubnis wechseln oder der Arbeitgeber muss eine EU-ICT- oder Blaue Karte sponsern. Mobilitätsteams sollten daher den aktuellen EU-Schutzstatus der Bewerber früh im Einstellungsprozess überprüfen, um kurzfristige Ablehnungen an finnischen Grenzen zu vermeiden.
Menschenrechtsorganisationen äußern Bedenken, dass die Maßnahme Schutzsuchende, die aus familiären Gründen umziehen, in eine schwierige Lage bringen könnte. Das Ministerium entgegnet, dass Antragsteller weiterhin reguläre Asyl- oder arbeitserlaubnisbasierte Genehmigungen beantragen können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, räumt jedoch ein, dass sich die Bearbeitungszeiten kurzfristig verlängern könnten.
Unternehmen sollten ihre FAQs zur Rekrutierung aktualisieren und Musterschreiben vorbereiten, die betroffenen Kandidaten die Genehmigungsoptionen in Finnland erläutern. Ebenso sollten HR-Portale Bewerber dazu auffordern, einen bestehenden vorübergehenden Schutzstatus in anderen EU-Staaten offenzulegen.
Diese Klarstellung schließt eine vermeintliche Lücke, die eine kleine Anzahl ukrainischer Staatsangehöriger angezogen hatte, die Finnlands vergleichsweise großzügige Wohnbeihilfe und den schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt nutzen wollten. Im Jahr 2025 wurden rund 1.200 solche Anträge gestellt; Migri schätzt, dass die Zahl nun um 80 Prozent sinken wird.
Für Arbeitgeber beseitigt die neue Regelung ein Problem bei der Einstellung: Mitarbeiter, die beispielsweise aus Polen oder Deutschland unter vorübergehendem Schutz versetzt werden, müssen entweder in eine arbeitserlaubnisbasierte Aufenthaltserlaubnis wechseln oder der Arbeitgeber muss eine EU-ICT- oder Blaue Karte sponsern. Mobilitätsteams sollten daher den aktuellen EU-Schutzstatus der Bewerber früh im Einstellungsprozess überprüfen, um kurzfristige Ablehnungen an finnischen Grenzen zu vermeiden.
Menschenrechtsorganisationen äußern Bedenken, dass die Maßnahme Schutzsuchende, die aus familiären Gründen umziehen, in eine schwierige Lage bringen könnte. Das Ministerium entgegnet, dass Antragsteller weiterhin reguläre Asyl- oder arbeitserlaubnisbasierte Genehmigungen beantragen können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, räumt jedoch ein, dass sich die Bearbeitungszeiten kurzfristig verlängern könnten.
Unternehmen sollten ihre FAQs zur Rekrutierung aktualisieren und Musterschreiben vorbereiten, die betroffenen Kandidaten die Genehmigungsoptionen in Finnland erläutern. Ebenso sollten HR-Portale Bewerber dazu auffordern, einen bestehenden vorübergehenden Schutzstatus in anderen EU-Staaten offenzulegen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News