
Das belgische Einwanderungsamt (Dienst Vreemdelingenzaken/Office des Étrangers) hat bestätigt, dass seine Zentrale und die regionalen Registrierungsstellen vom 25. Dezember 2025 bis einschließlich 1. Januar 2026 geschlossen bleiben. Die Schalter für Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnisse und Asylregistrierungen öffnen wieder am Donnerstag, den 2. Januar.
Die Behörde empfiehlt Arbeitgebern und Umzugsdienstleistern, dringende Anträge spätestens bis zum 23. Dezember einzureichen, um Bearbeitungslücken zu vermeiden. Elektronisch über das Single-Permit-Portal eingereichte Anträge werden während der Schließzeit mit Zeitstempel versehen, aber erst nach der Rückkehr der Mitarbeiter weiterbearbeitet. Für biometrische Erfassungstermine, die in den betroffenen Tagen lagen, wurden automatisch neue Termine vergeben; Antragsteller sollten ihre EU-Login-Konten auf neue Slots prüfen.
Die Grenzkontrollen an Flughäfen und Seehäfen bleiben uneingeschränkt in Betrieb; die Schließung betrifft ausschließlich die Verwaltungsstellen. Fluggesellschaften, die Passagiere mit potenziellem Visabedarf bei der Einreise befördern, werden dringend gebeten, die Gültigkeit der Einreisedokumente zu überprüfen, da Notfallgenehmigungen in dieser Zeit schwer zu erhalten sind.
Für globale Mobilitätsteams bedeutet dies praktisch, Starttermine, die von Formalitäten im Land abhängen, mindestens bis zur zweiten Januarwoche auszusetzen. Mitarbeitende, die während der Feiertage ankommen, können mit D-Visa einreisen, müssen jedoch bis zur Wiedereröffnung der Ämter warten, um die kommunale Anmeldung abzuschließen und Aufenthaltstitel abzuholen – was die Aktivierung der Gehaltsabrechnung oder Sozialversicherungsanmeldung verzögern kann.
Die Schließung des Einwanderungsamts entspricht ähnlichen Jahresendpausen in benachbarten EU-Staaten und ist Teil einer größeren Initiative, „Brückentage“ einzuführen, um Überstundenkosten zu senken. Beteiligte rechnen mit einem Anstieg der Anträge Anfang Januar; Unternehmen sollten sich auf längere Wartezeiten einstellen und gegebenenfalls Premium-Bearbeitungsoptionen in Betracht ziehen.
Die Behörde empfiehlt Arbeitgebern und Umzugsdienstleistern, dringende Anträge spätestens bis zum 23. Dezember einzureichen, um Bearbeitungslücken zu vermeiden. Elektronisch über das Single-Permit-Portal eingereichte Anträge werden während der Schließzeit mit Zeitstempel versehen, aber erst nach der Rückkehr der Mitarbeiter weiterbearbeitet. Für biometrische Erfassungstermine, die in den betroffenen Tagen lagen, wurden automatisch neue Termine vergeben; Antragsteller sollten ihre EU-Login-Konten auf neue Slots prüfen.
Die Grenzkontrollen an Flughäfen und Seehäfen bleiben uneingeschränkt in Betrieb; die Schließung betrifft ausschließlich die Verwaltungsstellen. Fluggesellschaften, die Passagiere mit potenziellem Visabedarf bei der Einreise befördern, werden dringend gebeten, die Gültigkeit der Einreisedokumente zu überprüfen, da Notfallgenehmigungen in dieser Zeit schwer zu erhalten sind.
Für globale Mobilitätsteams bedeutet dies praktisch, Starttermine, die von Formalitäten im Land abhängen, mindestens bis zur zweiten Januarwoche auszusetzen. Mitarbeitende, die während der Feiertage ankommen, können mit D-Visa einreisen, müssen jedoch bis zur Wiedereröffnung der Ämter warten, um die kommunale Anmeldung abzuschließen und Aufenthaltstitel abzuholen – was die Aktivierung der Gehaltsabrechnung oder Sozialversicherungsanmeldung verzögern kann.
Die Schließung des Einwanderungsamts entspricht ähnlichen Jahresendpausen in benachbarten EU-Staaten und ist Teil einer größeren Initiative, „Brückentage“ einzuführen, um Überstundenkosten zu senken. Beteiligte rechnen mit einem Anstieg der Anträge Anfang Januar; Unternehmen sollten sich auf längere Wartezeiten einstellen und gegebenenfalls Premium-Bearbeitungsoptionen in Betracht ziehen.
Quelle: Immigration Office (IBZ)
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