
Das belgische Einwanderungsamt hat weltweit stillschweigend die Konsularstellen angewiesen, vor der Ausstellung eines D-Visums zu überprüfen, ob der Sponsor in Belgien die strengen Anforderungen an „ausreichende finanzielle Mittel“ für die Familienzusammenführung erfüllt. Obwohl diese Verpflichtung seit 2011 gesetzlich besteht, wurde sie häufig erst nach der Ankunft des Familienmitglieds geprüft. Ab dem 17. Dezember 2025 müssen die Sachbearbeiter einen Nachweis vorlegen, dass das monatliche Nettoeinkommen des Wohnsitzinhabers mindestens 2.323,08 € für den Ehepartner oder das erste unterhaltsberechtigte Familienmitglied beträgt, zuzüglich 10 % für jedes weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglied.
In der Praxis bedeutet dies, dass eine vierköpfige Familie nun einen Sponsor benötigt, der etwa 5.100 € netto im Monat verdient – ein Einkommen, das viele Facharbeiter und sogar Angestellte im mittleren Niveau nicht erreichen. Anträge, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden bereits im Vorfeld abgelehnt, was zwar Verwaltungskosten spart, aber Familien monatelang trennen kann, während Sponsoren eine besser bezahlte Stelle suchen oder Widerspruch einlegen.
Personalabteilungen sollten ausländische Mitarbeiter, die Ehepartner oder Kinder mitbringen möchten, darauf hinweisen, dass die belgischen Gehaltsdaten – nicht die erwarteten zukünftigen Einkünfte – entscheidend sind. Arbeitgeber müssen möglicherweise Vergütungspakete anpassen oder frühzeitig offizielle Gehaltsbescheinigungen bereitstellen. Eine fehlende Planung kann zu Verzögerungen bei der Einschulung, bei Mietverträgen und Projektstartterminen führen.
Rechtsanwälte rechnen mit einem Anstieg von Widersprüchen, da die Einkommensgrenzen zweimal jährlich angepasst werden und sich während eines laufenden Antrags ändern können. Das Einwanderungsamt hat keine Übergangsregelungen angekündigt; Anträge, die am 17. Dezember noch offen sind, werden nach den strengeren Vorgaben neu bewertet.
Belgien zählt bereits zu den EU-Ländern mit den längsten Bearbeitungszeiten bei Familienzusammenführungen. Diese verschärfte Praxis könnte Familien dazu veranlassen, alternative EU-Einreisemöglichkeiten in Betracht zu ziehen (zum Beispiel zunächst in den Niederlanden oder Frankreich zu leben), bevor sie sich dem Hauptentsandten in Belgien anschließen – was die Programme für internationale Mitarbeitermobilität zusätzlich verkompliziert.
In der Praxis bedeutet dies, dass eine vierköpfige Familie nun einen Sponsor benötigt, der etwa 5.100 € netto im Monat verdient – ein Einkommen, das viele Facharbeiter und sogar Angestellte im mittleren Niveau nicht erreichen. Anträge, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden bereits im Vorfeld abgelehnt, was zwar Verwaltungskosten spart, aber Familien monatelang trennen kann, während Sponsoren eine besser bezahlte Stelle suchen oder Widerspruch einlegen.
Personalabteilungen sollten ausländische Mitarbeiter, die Ehepartner oder Kinder mitbringen möchten, darauf hinweisen, dass die belgischen Gehaltsdaten – nicht die erwarteten zukünftigen Einkünfte – entscheidend sind. Arbeitgeber müssen möglicherweise Vergütungspakete anpassen oder frühzeitig offizielle Gehaltsbescheinigungen bereitstellen. Eine fehlende Planung kann zu Verzögerungen bei der Einschulung, bei Mietverträgen und Projektstartterminen führen.
Rechtsanwälte rechnen mit einem Anstieg von Widersprüchen, da die Einkommensgrenzen zweimal jährlich angepasst werden und sich während eines laufenden Antrags ändern können. Das Einwanderungsamt hat keine Übergangsregelungen angekündigt; Anträge, die am 17. Dezember noch offen sind, werden nach den strengeren Vorgaben neu bewertet.
Belgien zählt bereits zu den EU-Ländern mit den längsten Bearbeitungszeiten bei Familienzusammenführungen. Diese verschärfte Praxis könnte Familien dazu veranlassen, alternative EU-Einreisemöglichkeiten in Betracht zu ziehen (zum Beispiel zunächst in den Niederlanden oder Frankreich zu leben), bevor sie sich dem Hauptentsandten in Belgien anschließen – was die Programme für internationale Mitarbeitermobilität zusätzlich verkompliziert.
Quelle: Fragomen
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