
Die flämische Regierung hat ein Paket von Einwanderungsmaßnahmen veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten und die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in der nördlichen Region Belgiens grundlegend verändern werden. Nach den neuen Regeln haftet jedes Unternehmen in einer Lieferkette – vom Hauptauftragnehmer bis zum letzten Subunternehmer – wenn eine illegale Drittstaatsangehörige irgendwo in dieser Kette entdeckt wird. „Erklärende“ Klauseln in Verträgen reichen nicht mehr aus; Auftragnehmer müssen aktiv Nachweise über gültige Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für alle entsandten oder eingestellten Arbeitnehmer anfordern und aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 48.000 € pro nicht dokumentiertem Arbeitnehmer sowie eine vorübergehende Aussetzung des betroffenen Projekts.
Gleichzeitig schließt der flämische Arbeitsminister mehrere Arbeitsmigrationswege für geringqualifizierte Tätigkeiten. Berufe, bei denen kein echter Mangel nachgewiesen werden kann, unterliegen wieder einer Arbeitsmarktprüfung, und Arbeitgeber müssen Stellenanzeigen mindestens fünf Wochen lang über regionale Jobportale schalten, bevor sie einen Antrag auf eine Einzelerlaubnis stellen dürfen. Branchen, die stark auf nicht-EU-Saison- oder Gastronomiepersonal angewiesen sind, werden die Auswirkungen unmittelbar spüren.
Die Reformen entsprechen der flämischen Politik, die hoch- und mittelqualifizierte Engpassberufe bevorzugt und Arbeitgeber dazu auffordert, „zuerst lokal zu rekrutieren“. Für Manager der globalen Mobilität ist die Botschaft klar: Belgische Einsätze müssen langfristiger geplant, längere Vorlaufzeiten eingeplant und die Compliance-Dokumentation der Subunternehmer geprüft werden. Multinationale Unternehmen, die europaweite Projekte in Bau, Logistik oder IT-Outsourcing betreiben, müssen neue vertragliche Klauseln einführen, die Dokumentationspflichten und Haftungsregelungen entlang der gesamten Kette festlegen.
Zusätzlich zu den Kosten kündigte die Region an, ab 2026 eine separate Verwaltungsgebühr für Einzelerlaubnis-Anträge einzuführen – zusätzlich zur bundesstaatlichen Einwanderungsabgabe. Unternehmen, die regelmäßig Personal für belgische Projekte rotieren, sollten ihre Kostenkalkulationen jetzt überarbeiten, um unangenehme Budgetüberschreitungen im nächsten Jahr zu vermeiden.
Trotz Forderungen der Wirtschaftslobby nach einer Übergangsfrist bestätigten die Behörden am 17. Dezember, dass keine Schonfrist gewährt wird. Anträge, die ab dem 1. Januar 2026 eingereicht werden, unterliegen den strengeren Anforderungen, während laufende Verfahren nach den bisherigen Regeln bearbeitet werden. Arbeitgeber haben daher nur noch zwei Wochen Zeit, um letzte Anträge nach den aktuell flexibleren Bestimmungen einzureichen.
Gleichzeitig schließt der flämische Arbeitsminister mehrere Arbeitsmigrationswege für geringqualifizierte Tätigkeiten. Berufe, bei denen kein echter Mangel nachgewiesen werden kann, unterliegen wieder einer Arbeitsmarktprüfung, und Arbeitgeber müssen Stellenanzeigen mindestens fünf Wochen lang über regionale Jobportale schalten, bevor sie einen Antrag auf eine Einzelerlaubnis stellen dürfen. Branchen, die stark auf nicht-EU-Saison- oder Gastronomiepersonal angewiesen sind, werden die Auswirkungen unmittelbar spüren.
Die Reformen entsprechen der flämischen Politik, die hoch- und mittelqualifizierte Engpassberufe bevorzugt und Arbeitgeber dazu auffordert, „zuerst lokal zu rekrutieren“. Für Manager der globalen Mobilität ist die Botschaft klar: Belgische Einsätze müssen langfristiger geplant, längere Vorlaufzeiten eingeplant und die Compliance-Dokumentation der Subunternehmer geprüft werden. Multinationale Unternehmen, die europaweite Projekte in Bau, Logistik oder IT-Outsourcing betreiben, müssen neue vertragliche Klauseln einführen, die Dokumentationspflichten und Haftungsregelungen entlang der gesamten Kette festlegen.
Zusätzlich zu den Kosten kündigte die Region an, ab 2026 eine separate Verwaltungsgebühr für Einzelerlaubnis-Anträge einzuführen – zusätzlich zur bundesstaatlichen Einwanderungsabgabe. Unternehmen, die regelmäßig Personal für belgische Projekte rotieren, sollten ihre Kostenkalkulationen jetzt überarbeiten, um unangenehme Budgetüberschreitungen im nächsten Jahr zu vermeiden.
Trotz Forderungen der Wirtschaftslobby nach einer Übergangsfrist bestätigten die Behörden am 17. Dezember, dass keine Schonfrist gewährt wird. Anträge, die ab dem 1. Januar 2026 eingereicht werden, unterliegen den strengeren Anforderungen, während laufende Verfahren nach den bisherigen Regeln bearbeitet werden. Arbeitgeber haben daher nur noch zwei Wochen Zeit, um letzte Anträge nach den aktuell flexibleren Bestimmungen einzureichen.
Quelle: Fragomen
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