
Die zyprische Regierung nutzte ihre letzte Kabinettssitzung des Jahres, um eine Erhöhung des nationalen Mindestlohns um 8,8 % zu beschließen. Dieser steigt ab dem 1. Januar 2026 von 1.000 € (brutto, nach der Probezeit) auf 1.088 € pro Monat. Arbeitsminister Marinos Moushiouttas bestätigte die Entscheidung auf einer Pressekonferenz am Abend des 23. Dezember und erklärte, dass der Einstiegslohn für die ersten sechs Monate von 900 € auf 979 € angehoben wird. Die Anpassung folgt auf eine sechsmonatige dreiseitige Überprüfung, bei der die Löhne mit dem Medianlohn Zyperns und der EU-Richtlinie zu angemessenen Mindestlöhnen abgeglichen wurden.
Hintergrund: Zypern führte den gesetzlichen Mindestlohn erst im Januar 2024 ein. Seitdem haben Rekordeinnahmen im Tourismus und zweistellige Vakanzraten im Gastgewerbe und Baugewerbe zu einem angespannten Arbeitsmarkt geführt, der stark auf Drittstaatsangehörige und entsandte EU-Arbeitnehmer angewiesen ist. Der neue Mindestlohn entspricht etwa 58 % des nationalen Medianlohns – etwas unter der EU-Empfehlung von 60 %, aber laut Arbeitgebern hoch genug, um die Gewinnmargen in Branchen wie Einzelhandel und Gastronomie, die bereits unter Saisonalität leiden, zu belasten.
Reaktion der Arbeitgeber: Der Verband der Arbeitgeber und Industriellen (OEB) bezeichnete die Erhöhung am 24. Dezember als „unverhältnismäßig und wirtschaftlich unbegründet“ und warnte, dass Unternehmen, die die höheren Lohnkosten nicht weitergeben können, Personal abbauen oder Investitionen zurückhalten könnten. Der OEB befürchtet, dass die Lohnerhöhung den Inflationsdruck verstärkt, gerade jetzt, wo Zypern seine Kostenwettbewerbsfähigkeit im Vorfeld der EU-Ratspräsidentschaft und eines angestrebten Schengen-Beitritts 2026 erhalten will. Multinationale Unternehmen mit entsandten Mitarbeitern oder regionalen Servicezentren auf der Insel müssen ihre Gehaltsstrukturen und Einsatzbudgets schnell anpassen; bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 5.000 € pro Mitarbeiter.
Reaktion der Gewerkschaften: In einer seltenen gemeinsamen Erklärung bezeichneten die drei großen Gewerkschaftsbünde – SEK, PEO und DEOK – die Anpassung als „einen Schritt, aber weit entfernt vom notwendigen Sprung“. Sie schätzen, dass 50.000 geringverdienende Beschäftigte sofort profitieren, weisen jedoch darauf hin, dass von der Erhöhung um 188 € nur 67 € tatsächlich neu sind, nachdem die automatische Teuerungszulage (ATA) herausgerechnet wurde. Die Gewerkschaften fordern, den Mindestlohn auf mindestens 60 % des Medianlohns – etwa 1.130 € – anzuheben und kündigten an, das Thema in den Tarifverhandlungen 2026 weiter voranzutreiben.
Praktische Auswirkungen:
• Global Mobility Manager sollten vor dem 1. Januar die Lebenshaltungskostenindizes, Härtezuschläge und Berechnungen für Schattenlöhne aktualisieren.
• Anträge auf Verlängerung von Arbeitserlaubnissen, die nach dem Stichtag eingereicht werden, müssen den neuen Mindestlohn in den beim Zivilstands- und Migrationsamt hinterlegten Arbeitsverträgen berücksichtigen.
• Meldungen entsandter Arbeitnehmer gemäß der EU-Richtlinie zur Durchsetzung von Entsenderegelungen müssen die Erhöhung sofort widerspiegeln.
• Unternehmen, die im Freihafen oder unter IP-Box-Regimen tätig sind, sollten ihre Personalplanung genau prüfen, da höhere Lohnkosten die Steuervorteile schmälern könnten.
Ausblick: Das Arbeitsministerium kündigte für Juni 2026 eine erneute Überprüfung an, die Produktivitätsdaten und die Auswirkungen der Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie berücksichtigen wird. Zypern reiht sich damit neben Portugal, Malta und Slowenien in den Kreis der kleineren EU-Staaten ein, die einen gesetzlichen Mindestlohn über 1.000 € anbieten – eine Entwicklung, die je nach Branche und Qualifikationsniveau sowohl mobile Fachkräfte anziehen als auch abschrecken könnte.
Hintergrund: Zypern führte den gesetzlichen Mindestlohn erst im Januar 2024 ein. Seitdem haben Rekordeinnahmen im Tourismus und zweistellige Vakanzraten im Gastgewerbe und Baugewerbe zu einem angespannten Arbeitsmarkt geführt, der stark auf Drittstaatsangehörige und entsandte EU-Arbeitnehmer angewiesen ist. Der neue Mindestlohn entspricht etwa 58 % des nationalen Medianlohns – etwas unter der EU-Empfehlung von 60 %, aber laut Arbeitgebern hoch genug, um die Gewinnmargen in Branchen wie Einzelhandel und Gastronomie, die bereits unter Saisonalität leiden, zu belasten.
Reaktion der Arbeitgeber: Der Verband der Arbeitgeber und Industriellen (OEB) bezeichnete die Erhöhung am 24. Dezember als „unverhältnismäßig und wirtschaftlich unbegründet“ und warnte, dass Unternehmen, die die höheren Lohnkosten nicht weitergeben können, Personal abbauen oder Investitionen zurückhalten könnten. Der OEB befürchtet, dass die Lohnerhöhung den Inflationsdruck verstärkt, gerade jetzt, wo Zypern seine Kostenwettbewerbsfähigkeit im Vorfeld der EU-Ratspräsidentschaft und eines angestrebten Schengen-Beitritts 2026 erhalten will. Multinationale Unternehmen mit entsandten Mitarbeitern oder regionalen Servicezentren auf der Insel müssen ihre Gehaltsstrukturen und Einsatzbudgets schnell anpassen; bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 5.000 € pro Mitarbeiter.
Reaktion der Gewerkschaften: In einer seltenen gemeinsamen Erklärung bezeichneten die drei großen Gewerkschaftsbünde – SEK, PEO und DEOK – die Anpassung als „einen Schritt, aber weit entfernt vom notwendigen Sprung“. Sie schätzen, dass 50.000 geringverdienende Beschäftigte sofort profitieren, weisen jedoch darauf hin, dass von der Erhöhung um 188 € nur 67 € tatsächlich neu sind, nachdem die automatische Teuerungszulage (ATA) herausgerechnet wurde. Die Gewerkschaften fordern, den Mindestlohn auf mindestens 60 % des Medianlohns – etwa 1.130 € – anzuheben und kündigten an, das Thema in den Tarifverhandlungen 2026 weiter voranzutreiben.
Praktische Auswirkungen:
• Global Mobility Manager sollten vor dem 1. Januar die Lebenshaltungskostenindizes, Härtezuschläge und Berechnungen für Schattenlöhne aktualisieren.
• Anträge auf Verlängerung von Arbeitserlaubnissen, die nach dem Stichtag eingereicht werden, müssen den neuen Mindestlohn in den beim Zivilstands- und Migrationsamt hinterlegten Arbeitsverträgen berücksichtigen.
• Meldungen entsandter Arbeitnehmer gemäß der EU-Richtlinie zur Durchsetzung von Entsenderegelungen müssen die Erhöhung sofort widerspiegeln.
• Unternehmen, die im Freihafen oder unter IP-Box-Regimen tätig sind, sollten ihre Personalplanung genau prüfen, da höhere Lohnkosten die Steuervorteile schmälern könnten.
Ausblick: Das Arbeitsministerium kündigte für Juni 2026 eine erneute Überprüfung an, die Produktivitätsdaten und die Auswirkungen der Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie berücksichtigen wird. Zypern reiht sich damit neben Portugal, Malta und Slowenien in den Kreis der kleineren EU-Staaten ein, die einen gesetzlichen Mindestlohn über 1.000 € anbieten – eine Entwicklung, die je nach Branche und Qualifikationsniveau sowohl mobile Fachkräfte anziehen als auch abschrecken könnte.
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