
Nur drei Tage nach der Ausweitung der Gesichtserkennungskontrollen haben US-Flughäfen einen weiteren umstrittenen Schritt unternommen: Sie sammeln nun DNA-Abstriche und Fingerabdrücke von bestimmten internationalen Reisenden. Laut einer am 29. Dezember bestätigten Mitteilung des CBP können Grenzbeamte nun Wangenabstriche verlangen, wenn sie eine zusätzliche Identitätsprüfung für notwendig halten – insbesondere bei Abschiebungsverfahren, Asylanträgen oder Verdacht auf Dokumentenfälschung.
Das Programm, das derzeit auf die 20 verkehrsreichsten internationalen Terminals (darunter JFK, LAX, MIA und ATL) beschränkt ist, ist Teil der umfassenderen Biometrics-Modernisierungsstrategie des Heimatschutzministeriums (DHS) und steht im Einklang mit einer Regelung des Justizministeriums von 2020, die die DNA-Erfassung von Nicht-Staatsbürgern in Bundeshaft erlaubt. Das CBP betont, dass die Abstriche ausschließlich zur Identitätsbestätigung verwendet und nach Abschluss des Einwanderungsverfahrens vernichtet werden. Bürgerrechtsorganisationen sprechen hingegen von „genetischer Überwachung im Verborgenen“.
Operativ wird die größte Auswirkung voraussichtlich in den sekundären Kontrollbereichen spürbar sein, wo ausgewählte Passagiere abgeklopft werden – ein Vorgang, der laut CBP fünf bis sieben Minuten pro Person zusätzlich in Anspruch nimmt. Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber bemühen sich, die Warteschlangen in der Hochsaison umzuleiten. Geschäftsflugverbände befürchten, dass Privatjet-Reisende mit unvorhersehbaren Verzögerungen rechnen müssen, die enge Zeitpläne durcheinanderbringen könnten.
Unternehmen, die Mitarbeiter kurzfristig ins Ausland entsenden, sollten ihre internationalen Mitarbeiter darauf hinweisen, dass die Weigerung, DNA-Proben abzugeben, als mangelnde Kooperation gewertet und zu einer Einreiseverweigerung führen kann. Rechtsexperten empfehlen, stets einen Nachweis über den bestehenden US-Einwanderungsstatus mitzuführen, um eine Weiterleitung zur weiteren Kontrolle zu vermeiden.
Das CBP plant, die Pilotphase bis April 2026 zu evaluieren. Sollte das Programm landesweit ausgeweitet werden, würde die DNA-Erfassung neben Gesichtserkennung und Fingerabdrücken eine dritte biometrische Identifikationsmethode im IDENT-Datenbanksystem des DHS bilden – was für multinationale Unternehmen, die EU-Mitarbeiter in die USA entsenden, komplexe Fragen im Hinblick auf Datenschutzgesetze nach dem Vorbild der DSGVO aufwirft.
Das Programm, das derzeit auf die 20 verkehrsreichsten internationalen Terminals (darunter JFK, LAX, MIA und ATL) beschränkt ist, ist Teil der umfassenderen Biometrics-Modernisierungsstrategie des Heimatschutzministeriums (DHS) und steht im Einklang mit einer Regelung des Justizministeriums von 2020, die die DNA-Erfassung von Nicht-Staatsbürgern in Bundeshaft erlaubt. Das CBP betont, dass die Abstriche ausschließlich zur Identitätsbestätigung verwendet und nach Abschluss des Einwanderungsverfahrens vernichtet werden. Bürgerrechtsorganisationen sprechen hingegen von „genetischer Überwachung im Verborgenen“.
Operativ wird die größte Auswirkung voraussichtlich in den sekundären Kontrollbereichen spürbar sein, wo ausgewählte Passagiere abgeklopft werden – ein Vorgang, der laut CBP fünf bis sieben Minuten pro Person zusätzlich in Anspruch nimmt. Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber bemühen sich, die Warteschlangen in der Hochsaison umzuleiten. Geschäftsflugverbände befürchten, dass Privatjet-Reisende mit unvorhersehbaren Verzögerungen rechnen müssen, die enge Zeitpläne durcheinanderbringen könnten.
Unternehmen, die Mitarbeiter kurzfristig ins Ausland entsenden, sollten ihre internationalen Mitarbeiter darauf hinweisen, dass die Weigerung, DNA-Proben abzugeben, als mangelnde Kooperation gewertet und zu einer Einreiseverweigerung führen kann. Rechtsexperten empfehlen, stets einen Nachweis über den bestehenden US-Einwanderungsstatus mitzuführen, um eine Weiterleitung zur weiteren Kontrolle zu vermeiden.
Das CBP plant, die Pilotphase bis April 2026 zu evaluieren. Sollte das Programm landesweit ausgeweitet werden, würde die DNA-Erfassung neben Gesichtserkennung und Fingerabdrücken eine dritte biometrische Identifikationsmethode im IDENT-Datenbanksystem des DHS bilden – was für multinationale Unternehmen, die EU-Mitarbeiter in die USA entsenden, komplexe Fragen im Hinblick auf Datenschutzgesetze nach dem Vorbild der DSGVO aufwirft.
Quelle: Travel and Tour World