
Mit der Erweiterung der US-Reiseliste auf 39 Länder ab dem 1. Januar berichten Einwanderungsanwälte von einem Anstieg der Anfragen von Ausländern, die eine Heirat-basierte Green-Card-Option prüfen. Ein am 30. Dezember veröffentlichter Erklärartikel von Business Standard erinnert potenzielle Antragsteller daran, dass eine Heirat mit einem B-1/B-2 Besuchervisum legal ist, jedoch Zeitplanung und Absicht unter der sogenannten „90-Tage-Regel“ entscheidend bleiben.
Laut den Richtlinien des US Citizenship and Immigration Services (USCIS) kann eine Heirat und Antrag auf Statusanpassung innerhalb von 90 Tagen nach Einreise als Visumsbetrug gewertet werden, sofern der Antragsteller keine echte Planänderung nachweist. Anwälte warnen, dass strengere Prüfungspraktiken – verdeutlicht durch das Dezember-Memo des USCIS, das Anträge aus 19 Ländern mit Einreiseverbot vorübergehend aussetzt – bedeuten, dass widersprüchliche Unterlagen oder unzureichende Erklärungen Fälle zum Scheitern bringen können.
Der Artikel weist darauf hin, dass Bürger vollständig gesperrter Länder nicht einmal Besuchervisa erhalten, wodurch eine Heirat in den USA als Umgehung entfällt. Für Staatsangehörige teilweise eingeschränkter Länder ist der Prozess zwar technisch möglich, zieht aber voraussichtlich verstärkte Kontrollen und längere Sicherheitsprüfungen nach sich.
Unternehmen mit internationalen Einsätzen sollten beachten, dass Angehörige, die während kurzfristiger Einsätze US-Bürger heiraten wollen, Compliance-Regeln strikt einhalten müssen: mit echter Absicht zur Rückkehr einreisen, Green-Card-Anträge erst nach 90 Tagen stellen und sorgfältige Nachweise über die Echtheit der Beziehung führen. Andernfalls drohen Vorwürfe der Falschangabe, mehrjährige Einreiseverbote oder Abschiebungsverfahren.
Das Fazit: Eine Heirat ist kein Allheilmittel für Betroffene der neuen Einreisebeschränkungen. Frühzeitige Rechtsberatung und sorgfältige Dokumentation sind wichtiger denn je, da das USCIS seine Betrugserkennung verschärft.
Laut den Richtlinien des US Citizenship and Immigration Services (USCIS) kann eine Heirat und Antrag auf Statusanpassung innerhalb von 90 Tagen nach Einreise als Visumsbetrug gewertet werden, sofern der Antragsteller keine echte Planänderung nachweist. Anwälte warnen, dass strengere Prüfungspraktiken – verdeutlicht durch das Dezember-Memo des USCIS, das Anträge aus 19 Ländern mit Einreiseverbot vorübergehend aussetzt – bedeuten, dass widersprüchliche Unterlagen oder unzureichende Erklärungen Fälle zum Scheitern bringen können.
Der Artikel weist darauf hin, dass Bürger vollständig gesperrter Länder nicht einmal Besuchervisa erhalten, wodurch eine Heirat in den USA als Umgehung entfällt. Für Staatsangehörige teilweise eingeschränkter Länder ist der Prozess zwar technisch möglich, zieht aber voraussichtlich verstärkte Kontrollen und längere Sicherheitsprüfungen nach sich.
Unternehmen mit internationalen Einsätzen sollten beachten, dass Angehörige, die während kurzfristiger Einsätze US-Bürger heiraten wollen, Compliance-Regeln strikt einhalten müssen: mit echter Absicht zur Rückkehr einreisen, Green-Card-Anträge erst nach 90 Tagen stellen und sorgfältige Nachweise über die Echtheit der Beziehung führen. Andernfalls drohen Vorwürfe der Falschangabe, mehrjährige Einreiseverbote oder Abschiebungsverfahren.
Das Fazit: Eine Heirat ist kein Allheilmittel für Betroffene der neuen Einreisebeschränkungen. Frühzeitige Rechtsberatung und sorgfältige Dokumentation sind wichtiger denn je, da das USCIS seine Betrugserkennung verschärft.