
Der Ministerrat Polens hat eine Änderung des Sondergesetzes zur Unterstützung ukrainischer Staatsbürger verabschiedet, die alle mit dem vorübergehenden EU-Schutz verbundenen Rechte – legaler Aufenthalt, Zugang zum Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen – bis zum 4. März 2026 verlängert. Diese Maßnahme sichert den Status von etwa einer Million Ukrainer, die vor dem russischen Angriff geflohen sind und sich weiterhin in Polen aufhalten.
Gleichzeitig vollzieht Warschau den Wandel von der Notaufnahme hin zur Integration. Ein landesweites Netzwerk von Nationalen Integrationszentren wird regionale Behörden mit NGOs verknüpfen, um Polnischkurse, Kompetenzbewertungen und Jobvermittlung anzubieten. Grundlage dafür ist ein neues Dashboard „Ukrainer in Polen“, das Beschäftigung, Leistungsbezug und Schulbesuch bis auf Kreisebene erfasst und Arbeitgebern eine detaillierte Übersicht über das Arbeitskräfteangebot liefert.
Für Mobilitätsteams beseitigt die Verlängerung das Risiko eines abrupten Endes: Ukrainische Mitarbeiter können weiterhin unter einem vereinfachten Meldeverfahren arbeiten, ohne eine vollständige Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Unternehmen, die expandieren wollen, können das Dashboard nutzen, um zu analysieren, wo qualifizierte Fachkräfte konzentriert sind – von Shared-Service-Zentren in Krakau bis zu Industriegebieten in Schlesien.
Zwei Einschränkungen sind zu beachten: Ab 2026 wird die zentrale Kinderbeihilfe von 800+ voraussetzen, dass mindestens ein Elternteil erwerbstätig ist, was voraussichtlich mehr Leistungsempfänger in reguläre Beschäftigung drängt. Nicht versicherte erwachsene Ukrainer müssen mit einer Kürzung ihres kostenlosen medizinischen Leistungspakets rechnen, was den Wert von arbeitgeberfinanzierten Krankenversicherungen erhöht. Zudem müssen Personalabteilungen höhere Gebühren für das MOS-e-Portal einplanen, wenn Geflüchtete auf reguläre Aufenthaltstitel umsteigen.
Gleichzeitig vollzieht Warschau den Wandel von der Notaufnahme hin zur Integration. Ein landesweites Netzwerk von Nationalen Integrationszentren wird regionale Behörden mit NGOs verknüpfen, um Polnischkurse, Kompetenzbewertungen und Jobvermittlung anzubieten. Grundlage dafür ist ein neues Dashboard „Ukrainer in Polen“, das Beschäftigung, Leistungsbezug und Schulbesuch bis auf Kreisebene erfasst und Arbeitgebern eine detaillierte Übersicht über das Arbeitskräfteangebot liefert.
Für Mobilitätsteams beseitigt die Verlängerung das Risiko eines abrupten Endes: Ukrainische Mitarbeiter können weiterhin unter einem vereinfachten Meldeverfahren arbeiten, ohne eine vollständige Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Unternehmen, die expandieren wollen, können das Dashboard nutzen, um zu analysieren, wo qualifizierte Fachkräfte konzentriert sind – von Shared-Service-Zentren in Krakau bis zu Industriegebieten in Schlesien.
Zwei Einschränkungen sind zu beachten: Ab 2026 wird die zentrale Kinderbeihilfe von 800+ voraussetzen, dass mindestens ein Elternteil erwerbstätig ist, was voraussichtlich mehr Leistungsempfänger in reguläre Beschäftigung drängt. Nicht versicherte erwachsene Ukrainer müssen mit einer Kürzung ihres kostenlosen medizinischen Leistungspakets rechnen, was den Wert von arbeitgeberfinanzierten Krankenversicherungen erhöht. Zudem müssen Personalabteilungen höhere Gebühren für das MOS-e-Portal einplanen, wenn Geflüchtete auf reguläre Aufenthaltstitel umsteigen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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