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Polen verlängert das Gesetz zum vorübergehenden Schutz und startet landesweites Netzwerk von Integrationszentren für eine Million Ukrainer

Jan. 8, 2026
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Polen verlängert das Gesetz zum vorübergehenden Schutz und startet landesweites Netzwerk von Integrationszentren für eine Million Ukrainer
Der Ministerrat Polens hat eine Änderung des Sondergesetzes zur Unterstützung ukrainischer Staatsbürger verabschiedet, die alle mit dem vorübergehenden Schutz verbundenen Rechte – rechtmäßiger Aufenthalt, Zugang zum Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung, Bildung und Sozialleistungen – bis zum 4. März 2026 verlängert. Das ursprünglich im März 2022 verabschiedete Gesetz sichert den Status von etwa einer Million Ukrainer, die weiterhin in Polen leben.

Im selben Gesetzespaket hat die Regierung den Übergang von der Notaufnahme zur langfristigen Integration eingeleitet, indem sie ein Netzwerk nationaler Integrationszentren geschaffen hat. Jedes Zentrum bringt regionale Behörden mit NGOs zusammen, um Polnischkurse, Kompetenzbewertungen und Jobvermittlungen anzubieten – basierend auf Daten des neu gestarteten Dashboards „Ukrainer in Polen“, das vom Statistischen Zentralamt gepflegt wird. Die interaktive Plattform verfolgt Beschäftigung, Leistungsbezug und Schulbesuch bis auf Kreisebene und verschafft Politikern und Arbeitgebern damit eine bisher unerreichte Transparenz über lokale Arbeitsmarkttrends.

Polen verlängert das Gesetz zum vorübergehenden Schutz und startet landesweites Netzwerk von Integrationszentren für eine Million Ukrainer


Für multinationale Unternehmen beseitigt die Verlängerung das Risiko eines abrupten Endes der Arbeitserlaubnisse für ukrainische Beschäftigte im März 2025. Personalabteilungen können weiterhin Geflüchtete über das vereinfachte Meldeverfahren einstellen, ohne eine vollständige Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Das Datenportal bietet zudem detaillierte Einblicke, wo qualifizierte Kandidaten sich niederlassen, was Unternehmen bei der Standortwahl für Shared-Service-Center oder Produktionsausweitungen unterstützt.

Zwei wichtige Änderungen verdienen besondere Beachtung: Erstens wird die Anspruchsberechtigung für die polnische Kinderbeihilfe 800+ künftig daran geknüpft, dass mindestens ein Elternteil erwerbstätig ist – ein Anreiz, der voraussichtlich mehr Leistungsempfänger in den formellen Arbeitsmarkt bringt. Zweitens wird der Zugang zu kostenlosen medizinischen Leistungen für nicht versicherte erwachsene Ukrainer eingeschränkt, was die Bedeutung von arbeitgeberfinanzierten Krankenversicherungen erhöht.

Die Änderung bringt Polen außerdem in Einklang mit der EU-Entscheidung, den vorübergehenden Schutz bis März 2027 zu verlängern, was signalisiert, dass großflächige Rückkehrbewegungen kurzfristig unwahrscheinlich sind. Mobility-Manager sollten daher planen, dass ukrainische Mitarbeitende in den nächsten 18 Monaten vom vorübergehenden Schutz auf reguläre Aufenthaltstitel oder den EU-Daueraufenthaltsstatus wechseln, und die höheren Gebühren für das MOS-e-Portal entsprechend einplanen.
Quelle: VisaHQ / EU DG HOME

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