
In einer späten Sitzung am 20. Januar 2026 haben beide Kammern des Bundesparlaments das Gesetz zur Bekämpfung von Antisemitismus, Hass und Extremismus (Straf- und Migrationsrecht) 2026 in Eiltempo verabschiedet. Die Gesetzesvorlage wurde nur drei Stunden vor der abschließenden Abstimmung eingebracht – ein Zeitplan, den die Regierung im Zuge des Terroranschlags in Bondi am 14. Dezember als notwendig bezeichnet.
Das Gesetz schafft neue erschwerende Straftatbestände für hasserfüllte Gewalt, verschärft die Strafen für extremistische Organisationen und – besonders relevant für Mobility-Manager – ändert das Migrationsgesetz von 1958 dahingehend, dass der Innenminister erweiterte Befugnisse erhält, Visa aus Gründen der nationalen Sicherheit oder wegen Hassrede zu widerrufen oder zu verweigern. Reisende, die extremistische Inhalte gefördert oder finanziert haben, können nun von der Einreise nach Australien ausgeschlossen werden. Daueraufenthaltsberechtigte, die wegen einer definierten Hassstraftat verurteilt werden, müssen mit einer verpflichtenden Visastreichung und Ausweisung innerhalb von 28 Tagen rechnen, wobei nur begrenzte humanitäre Ausnahmen gelten.
Berater für Geschäftseinwanderung warnen, dass die weitreichenden Ermessensspielräume auch prominente Redner, Social-Media-Influencer und sogar Führungskräfte von Unternehmen erfassen könnten, deren Online-Kommentare als extremistisch eingestuft werden. Unternehmen, die Kurzzeitbesuche für Konferenzen oder Entsendungen planen, werden dringend dazu angehalten, verstärkte Social-Media-Prüfungen durchzuführen und bei Visaanträgen mehr Vorlaufzeit einzuplanen, bis entsprechende Richtlinien veröffentlicht sind.
Die unabhängige Abgeordnete Dr. Monique Ryan stimmte dem Gesetz zwar zu, äußerte jedoch Bedenken, dass „Gesetzgebung auf die Schnelle“ die legitime politische Debatte einschränken und zu rechtlicher Uneinheitlichkeit führen könnte. Mehrere Branchenverbände, darunter die Australian Human Rights Commission, fordern eine dringende Überprüfung durch einen Senatsausschuss sowie klarere Definitionen von „Hass“ und „Extremismus“, bevor erste Visastreichungen vollzogen werden.
Praktisch sollten Mobility-Teams mit längeren Wartezeiten bei der Charakterüberprüfung in den ETA- und Subclass-400-Verfahren rechnen und die Anweisungen der Behörden, die voraussichtlich innerhalb von 14 Tagen nach der königlichen Zustimmung veröffentlicht werden, genau verfolgen. Personal- und Rechtsabteilungen sollten zudem bestehende Social-Media-Richtlinien für Mitarbeitende überprüfen, um künftige Einwanderungsrisiken zu minimieren.
Das Gesetz schafft neue erschwerende Straftatbestände für hasserfüllte Gewalt, verschärft die Strafen für extremistische Organisationen und – besonders relevant für Mobility-Manager – ändert das Migrationsgesetz von 1958 dahingehend, dass der Innenminister erweiterte Befugnisse erhält, Visa aus Gründen der nationalen Sicherheit oder wegen Hassrede zu widerrufen oder zu verweigern. Reisende, die extremistische Inhalte gefördert oder finanziert haben, können nun von der Einreise nach Australien ausgeschlossen werden. Daueraufenthaltsberechtigte, die wegen einer definierten Hassstraftat verurteilt werden, müssen mit einer verpflichtenden Visastreichung und Ausweisung innerhalb von 28 Tagen rechnen, wobei nur begrenzte humanitäre Ausnahmen gelten.
Berater für Geschäftseinwanderung warnen, dass die weitreichenden Ermessensspielräume auch prominente Redner, Social-Media-Influencer und sogar Führungskräfte von Unternehmen erfassen könnten, deren Online-Kommentare als extremistisch eingestuft werden. Unternehmen, die Kurzzeitbesuche für Konferenzen oder Entsendungen planen, werden dringend dazu angehalten, verstärkte Social-Media-Prüfungen durchzuführen und bei Visaanträgen mehr Vorlaufzeit einzuplanen, bis entsprechende Richtlinien veröffentlicht sind.
Die unabhängige Abgeordnete Dr. Monique Ryan stimmte dem Gesetz zwar zu, äußerte jedoch Bedenken, dass „Gesetzgebung auf die Schnelle“ die legitime politische Debatte einschränken und zu rechtlicher Uneinheitlichkeit führen könnte. Mehrere Branchenverbände, darunter die Australian Human Rights Commission, fordern eine dringende Überprüfung durch einen Senatsausschuss sowie klarere Definitionen von „Hass“ und „Extremismus“, bevor erste Visastreichungen vollzogen werden.
Praktisch sollten Mobility-Teams mit längeren Wartezeiten bei der Charakterüberprüfung in den ETA- und Subclass-400-Verfahren rechnen und die Anweisungen der Behörden, die voraussichtlich innerhalb von 14 Tagen nach der königlichen Zustimmung veröffentlicht werden, genau verfolgen. Personal- und Rechtsabteilungen sollten zudem bestehende Social-Media-Richtlinien für Mitarbeitende überprüfen, um künftige Einwanderungsrisiken zu minimieren.
Quelle: Mirage News
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