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Polen plant Kürzungen bei Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung für ukrainische Flüchtlinge

Jan. 22, 2026
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Polen plant Kürzungen bei Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung für ukrainische Flüchtlinge
Die polnische Regierung hat Pläne vorgestellt, die Sonderregelungen für den Aufenthalt ukrainischer Kriegsvertriebener seit Februar 2022 zu verschärfen. Regierungssprecher Adam Szałapka erklärte am 21. Januar 2026 im Polnischen Rundfunk, dass die Behörden die Anspruchsvoraussetzungen für das zentrale Kindergeldprogramm „800+“ deutlich einschränken und für bestimmte medizinische Leistungen Zuzahlungen einführen wollen.

Laut dem Gesetzentwurf sollen nur noch ukrainische Eltern, die eine formelle Beschäftigung haben oder aktiv Arbeit suchen, Anspruch auf die monatliche Zahlung von 800 Złoty behalten. Der kostenlose Zugang zur staatlichen Gesundheitsversorgung wird auf Basis- und Notfallbehandlungen beschränkt. Flüchtlinge, die weiterhin umfassendere Leistungen erhalten möchten, müssen eine PESEL-Personalausweisnummer beantragen und ihren Status nach dem regulären Ausländergesetz legalisieren. Das Innenministerium plant zudem, die Ausweisdokumente zu digitalisieren, indem die Papieraufenthaltskarte durch eine elektronische DIIA-Karte ersetzt wird, die in die polnische mObywatel-App integriert ist.

Polen plant Kürzungen bei Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung für ukrainische Flüchtlinge


Für globale Mobilitätsprogramme ergeben sich daraus zwei wesentliche Folgen: Erstens könnten Unternehmen, die ukrainische Staatsangehörige in Polen beschäftigen, mit einem Anstieg an Verwaltungsanfragen zu Sozialleistungen rechnen, da die Beschäftigten Nachweise über ihre formelle Anstellung benötigen. Zweitens sollten Personalabteilungen darauf vorbereitet sein, Angehörige zu unterstützen, die ihren vollen Krankenversicherungsschutz verlieren, etwa durch den Ausbau privater Krankenversicherungen.

Die Regierung argumentiert, dass der Arbeitsmarkt die Mehrheit der noch rund 1,2 Millionen Ukrainer in Polen aufgenommen habe, weshalb universelle Sozialleistungen nicht mehr notwendig seien. NGOs warnen jedoch, dass besonders schutzbedürftige Gruppen – darunter Alleinerziehende und ältere Menschen – durchs Raster fallen könnten. Das Gesetz soll im Februar dem Sejm vorgelegt werden, die meisten Regelungen treten voraussichtlich am 1. April 2026 in Kraft. Arbeitgeber sollten den Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgen und betroffene Entsandte frühzeitig informieren.
Quelle: Mezha (Ukraine News)

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