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Polen schränkt kostenlose Gesundheitsversorgung für ukrainische Flüchtlinge ein, während Unterstützungsprogramm überarbeitet wird

Jan. 24, 2026
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Polen schränkt kostenlose Gesundheitsversorgung für ukrainische Flüchtlinge ein, während Unterstützungsprogramm überarbeitet wird
Das Polnische Radio bestätigte am 23. Januar 2026 unter Berufung auf Regierungssprecher, dass Warschau die Anspruchsvoraussetzungen für die derzeit im Rahmen der Kriegsnotstandsregelungen kostenlos angebotene öffentliche Gesundheitsversorgung für ukrainische Staatsbürger verschärfen wird. Die Änderung ist Teil einer umfassenderen Reform, die alle Formen staatlicher Unterstützung an wirtschaftliche Aktivität und Aufenthaltsabsichten koppeln soll.

Konkret werden kostenlose medizinische Leistungen künftig auf Minderjährige, Schwangere, Menschen mit Behinderungen und Flüchtlinge in staatlichen Unterkunftszentren beschränkt. Erwerbsfähige Erwachsene, die nicht beschäftigt sind oder nicht im polnischen Sozialversicherungssystem angemeldet sind, müssen eine private Krankenversicherung abschließen oder direkt Beiträge an den Nationalen Gesundheitsfonds zahlen. Das Gesundheitsministerium argumentiert, dass die unbegrenzte Bereitstellung kostenloser Versorgung nicht mehr tragbar sei, da mittlerweile die Mehrheit der 950.000 Ukrainer in Polen erwerbstätig ist und zur Wirtschaft beiträgt.

Polen schränkt kostenlose Gesundheitsversorgung für ukrainische Flüchtlinge ein, während Unterstützungsprogramm überarbeitet wird


Die Reformen bauen auf früheren Maßnahmen auf, die die bekannte Kinderbeihilfe „800+“ an die Bedingung knüpften, dass Eltern erwerbstätig sind oder als Arbeitssuchende registriert sind. Regierungsvertreter betonen, dass das Ziel darin besteht, von der Nothilfe zur langfristigen Integration überzugehen und Flüchtlinge zu ermutigen, ihren Status zu regulieren und steuerzahlende Selbstversorger zu werden. Kritiker, darunter mehrere NGOs, warnen, dass die Maßnahmen gefährdete Erwachsene ohne Zugang zu notwendigen Behandlungen zurücklassen könnten, wenn sie ihre Arbeit verlieren oder im informellen Sektor tätig sind.

Für Arbeitgeber bringt die Umstellung praktische Herausforderungen mit sich: Neu eingestellte ukrainische Mitarbeiter mit lokalen Verträgen müssen von Anfang an im ZUS-Sozialversicherungssystem angemeldet werden, während entsandte Arbeitnehmer möglicherweise eine private Krankenversicherung benötigen, die den polnischen Mindeststandards entspricht. Die Budgets für Entsendungen sollten überprüft werden, um zusätzliche Prämien zu berücksichtigen, insbesondere für nicht erwerbstätige Ehepartner, die nun ihren automatischen Versicherungsschutz verlieren. Mobilitätsteams sollten zudem Anleitungen für Mitarbeiter vorbereiten, die bisher kostenlose Leistungen in Anspruch genommen haben und möglicherweise den Arzt oder die Klinik wechseln müssen.

Der Entwurf der Verordnung soll Anfang Februar im Sejm eingebracht werden. Bei Verabschiedung sollen die neuen Gesundheitsregeln am 1. April 2026 in Kraft treten, mit einer zweimonatigen Übergangsfrist, in der Betroffene eine alternative Absicherung organisieren können.
Quelle: Ukrinform (via Polish Radio)

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