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Polen verschärft Hilfsregeln für ukrainische Flüchtlinge vor Frist im März

Jan. 24, 2026
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Polen verschärft Hilfsregeln für ukrainische Flüchtlinge vor Frist im März
Die polnische Regierung hat bestätigt, dass das großzügige Paket sozialer Unterstützungsmaßnahmen für Ukrainer, die vor der russischen Invasion 2022 geflohen sind, in den kommenden Wochen reduziert wird. Beamte erklärten am 23. Januar gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Sender Polskie Radio, dass der Zugang zu kostenloser medizinischer Versorgung künftig vor allem auf Kinder, Schwangere und andere besonders schutzbedürftige Gruppen beschränkt wird. Kostenlose Unterkünfte in Sammelzentren sollen schrittweise abgeschafft werden, es sei denn, die Erwachsenen in einem Haushalt nehmen eine Arbeit oder eine formale Ausbildung auf. Auch die Geldleistungen im Rahmen des beliebten „800+“-Kinderzuschussprogramms werden künftig an den Nachweis wirtschaftlicher Aktivität mindestens eines Elternteils geknüpft sein.

Warschau begründet die Änderung damit, dass die meisten der geschätzten 950.000 ukrainischen Flüchtlinge, die noch in Polen leben, bereits eine Beschäftigung haben und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Regierungssprecher Adam Szłapka erklärte, die neuen Regeln sollen „den Übergang vom Notfallschutz zu einem regulären Aufenthaltsstatus fördern“. Er fügte hinzu, dass Arbeitgeber in Bereichen wie Bauwesen, Logistik und Dienstleistungszentren von Krakau bis Danzig tausende offene Stellen haben.

Polen verschärft Hilfsregeln für ukrainische Flüchtlinge vor Frist im März


Für Mobility-Manager in Unternehmen schafft die Ankündigung mehr Klarheit. Firmen, die Ukrainer unter dem speziellen temporären Schutz eingestellt haben, müssen nun sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden vor dem Ablauf des aktuellen Rahmens am 4. März 2026 reguläre Aufenthaltstitel oder kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse erhalten. Personalabteilungen sollten sich auf zusätzliche Dokumentationsanforderungen einstellen – insbesondere den Nachweis einer Krankenversicherung – und mögliche Lücken bei staatlich geförderter Kinderbetreuung oder Wohnraum in die Umzugskosten einplanen.

Einwanderungsberater warnen zudem, dass die Verschärfung zu einem Anstieg kurzfristiger Anträge führen könnte. Obwohl das Innenministerium „Übergangsfristen“ für laufende Anträge zugesichert hat, kämpfen die Woiwodschaftsämter bereits mit Rückständen. Arbeitgeber werden daher dringend gebeten, biometrische Termine frühzeitig zu buchen und digitale Kopien von Einreisestempeln, PESEL-UKR-Nummern sowie aktuellen Arbeitsverträgen griffbereit zu halten, um bei Stichproben schnell reagieren zu können.

Mit Blick auf die Zukunft deutet die Regierung an, dass gezielte Unterstützungsangebote – etwa subventionierte Polnischkurse und eine beschleunigte Anerkennung ukrainischer Abschlüsse – erhalten bleiben sollen. Unternehmen, die auf ukrainische Fachkräfte angewiesen sind, haben somit weiterhin die Möglichkeit, Einfluss auf die Ausgestaltung der entsprechenden Rechtsverordnungen zu nehmen; die öffentliche Konsultation läuft noch bis Mitte Februar.
Quelle: Ukrinform

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