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Brüssel bestätigt: Polen digitalisiert Aufenthaltsanträge und vervierfacht Gebühren für Arbeitserlaubnisse

Jan. 23, 2026
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Brüssel bestätigt: Polen digitalisiert Aufenthaltsanträge und vervierfacht Gebühren für Arbeitserlaubnisse
Eine EU-Pressemitteilung vom 22. Januar kündigt umfassende Änderungen in der polnischen Einwanderungsverwaltung an: Ab Ende dieses Jahres werden alle Anträge auf vorübergehende, dauerhafte und langfristige EU-Aufenthaltserlaubnisse über ein Online-Fallmanagement-Modul (MOS) abgewickelt. Papier-Anträge in den Woiwodschaftsämtern werden nicht mehr akzeptiert, allerdings müssen Antragsteller weiterhin persönlich für biometrische Daten und die Abholung der Karten erscheinen. (home-affairs.ec.europa.eu)

Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei, jedoch steigen die staatlichen Gebühren für Arbeitgeber ab dem 1. Dezember 2025 deutlich – in vielen Kategorien vervierfachen sie sich. Ein Standard-Arbeitserlaubnisantrag für mehr als drei Monate kostet künftig 400 PLN (ca. 92 €), während Genehmigungen für entsandte Arbeitnehmer auf 800 PLN steigen. Nur die Gebühren für Saisonarbeit bleiben unverändert. (home-affairs.ec.europa.eu)

Brüssel bestätigt: Polen digitalisiert Aufenthaltsanträge und vervierfacht Gebühren für Arbeitserlaubnisse


Gleichzeitig läuft der Entwurf des Gesetzes aus, der die großzügigen temporären Schutzregelungen für Ukrainer ermöglicht hat – mit Ablauf am 5. März 2026. Das Innenministerium arbeitet an Nachfolgeregelungen, die den Zugang zu bestimmten Familienleistungen, Gesundheitsversorgung und Start-up-Vorteilen einschränken, aber den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten sollen. Arbeitgeber ukrainischer Staatsangehöriger sollten daher mit zusätzlichen Nachweisen, wie etwa Versicherungsbelegen, nach Ende der Übergangsfrist rechnen.

Der digitale Wandel verspricht schnellere Aktenverfolgung und kürzere Wartezeiten vor Ort. Unternehmen müssen jedoch ihre HR-Prozesse anpassen: Kundenportale sollten PDFs, elektronische Unterschriften und die neuen Gebührenquittungen erfassen; auch die Budgetplanung für Einsätze muss die höheren staatlichen Abgaben berücksichtigen. Erste Tester des MOS-Pilotprojekts empfehlen, zusätzliche Zeit für Systemprobleme und die Übersetzung von Unterlagen ins Polnische einzuplanen.

Abschließend weisen Rechtsberater darauf hin, dass Gebührenzahlungen nicht erstattungsfähig sind. Unvollständige Anträge können nicht nur höhere Kosten verursachen, sondern auch den Verlust von bevorzugten Interviewterminen bedeuten, was die Einstellung wichtiger Mitarbeiter gerade in Polens Hochsaison erschweren kann.
Quelle: European Commission – DG Migration & Home Affairs

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