
Das belgische Außenministerium hat seinen jährlichen Gebührenplan für konsularische Visumanträge veröffentlicht und bestätigt neue Gebühren, die weltweit ab dem 1. Februar 2026 gelten. Die überarbeitete Tabelle, die auf den Microsites der Botschaften des Ministeriums veröffentlicht wurde, legt die Standardgebühr für Kurzaufenthaltsvisa (C-Visum) auf 90 € für Erwachsene und Kinder über 12 Jahre fest, während Antragsteller, die unter ein Visafazilitätsabkommen fallen – wie Staatsangehörige Serbiens oder Georgiens – nur 45 € zahlen. Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren zahlen ebenfalls 45 €, Kinder unter sechs Jahren sind weiterhin befreit.
Für die wichtigsten Kategorien von Langzeitvisa (D-Visum), die vor allem für Teams im Bereich der Unternehmensmobilität relevant sind, steigt die Grundgebühr auf 180 €. Dieser Satz gilt für Inhaber von Einzelerlaubnissen, Antragsteller von Berufskarten, Fälle der Familienzusammenführung sowie Rückkehrvisa. Studierende, die ein Stipendium der belgischen Regierung erhalten, bleiben vollständig von der Gebühr befreit. Zusätzlich zu den konsularischen Gebühren fallen weiterhin separate regionale Verwaltungsabgaben an – derzeit 377 € für hochqualifizierte Arbeitskräfte –, die jeweils im Januar angepasst werden.
Das Ministerium weist darauf hin, dass viele belgische Vertretungen, darunter die Botschaft in Tokio, wo der Gebührenplan zuerst veröffentlicht wurde, keine Barzahlungen mehr akzeptieren. Bis März 2026 werden alle Vertretungen auf elektronische Zahlungen umstellen, was bedeutet, dass Arbeitgeber bereit sein müssen, Firmenkreditkarten bereitzustellen oder Vorauszahlungen per Banküberweisung zu organisieren, wenn sie mehrere Anträge einreichen.
Obwohl die Erhöhungen moderat ausfallen – 5 € bei den meisten C-Visa und 10 € bei D-Visa – erfolgen sie nur wenige Wochen nach der Indexierung der separaten „Beitragsgebühr“, die vom Immigrationsamt in Brüssel erhoben wird. Manager für globale Mobilität sollten daher ihre Kostenschätzungen aktualisieren, insbesondere bei Familienumzügen, bei denen mehrere Pässe involviert sind. Berater weisen zudem darauf hin, dass die veröffentlichten konsularischen Euro-Beträge lokal umgerechnet werden und Schwankungen unterliegen; in Japan liegt der aktuelle Satz für ein C-Visum beispielsweise bei 16.650 ¥.
Unternehmen, die Frühjahrs- und Sommerentsendungen planen, wird empfohlen, ihre Anträge frühzeitig einzureichen, da die Botschaften traditionell nach Ostern einen Anstieg bei Studenten- und Saisonarbeitsvisa verzeichnen. Die Visagebühren-Seite der Außenministerium-Website bleibt bis zum Start eines angekündigten zentralen Portals später in diesem Jahr die verlässliche Informationsquelle.
Für die wichtigsten Kategorien von Langzeitvisa (D-Visum), die vor allem für Teams im Bereich der Unternehmensmobilität relevant sind, steigt die Grundgebühr auf 180 €. Dieser Satz gilt für Inhaber von Einzelerlaubnissen, Antragsteller von Berufskarten, Fälle der Familienzusammenführung sowie Rückkehrvisa. Studierende, die ein Stipendium der belgischen Regierung erhalten, bleiben vollständig von der Gebühr befreit. Zusätzlich zu den konsularischen Gebühren fallen weiterhin separate regionale Verwaltungsabgaben an – derzeit 377 € für hochqualifizierte Arbeitskräfte –, die jeweils im Januar angepasst werden.
Das Ministerium weist darauf hin, dass viele belgische Vertretungen, darunter die Botschaft in Tokio, wo der Gebührenplan zuerst veröffentlicht wurde, keine Barzahlungen mehr akzeptieren. Bis März 2026 werden alle Vertretungen auf elektronische Zahlungen umstellen, was bedeutet, dass Arbeitgeber bereit sein müssen, Firmenkreditkarten bereitzustellen oder Vorauszahlungen per Banküberweisung zu organisieren, wenn sie mehrere Anträge einreichen.
Obwohl die Erhöhungen moderat ausfallen – 5 € bei den meisten C-Visa und 10 € bei D-Visa – erfolgen sie nur wenige Wochen nach der Indexierung der separaten „Beitragsgebühr“, die vom Immigrationsamt in Brüssel erhoben wird. Manager für globale Mobilität sollten daher ihre Kostenschätzungen aktualisieren, insbesondere bei Familienumzügen, bei denen mehrere Pässe involviert sind. Berater weisen zudem darauf hin, dass die veröffentlichten konsularischen Euro-Beträge lokal umgerechnet werden und Schwankungen unterliegen; in Japan liegt der aktuelle Satz für ein C-Visum beispielsweise bei 16.650 ¥.
Unternehmen, die Frühjahrs- und Sommerentsendungen planen, wird empfohlen, ihre Anträge frühzeitig einzureichen, da die Botschaften traditionell nach Ostern einen Anstieg bei Studenten- und Saisonarbeitsvisa verzeichnen. Die Visagebühren-Seite der Außenministerium-Website bleibt bis zum Start eines angekündigten zentralen Portals später in diesem Jahr die verlässliche Informationsquelle.
Quelle: FPS Foreign Affairs
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