
Das deutsche Innenministerium bestätigte am 17. Februar, dass die vorübergehenden Polizeikontrollen an den Landgrenzen zu allen neun Nachbarstaaten im Schengen-Raum – darunter auch Frankreich – mindestens weitere sechs Monate bis zum 15. September 2026 bestehen bleiben.
Der Schengen-Grenzkodex garantiert normalerweise passfreies Reisen, erlaubt jedoch kurzfristige Kontrollen, wenn ein Mitgliedstaat „ernsthafte Bedrohungen“ für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit geltend macht. Berlin berief sich erstmals im September 2024 auf diese Klausel, nachdem die Zahl der irregulären Grenzübertritte, insbesondere an den Grenzen zu Tschechien, Polen und Frankreich, stark angestiegen war. Laut Ministerium haben die Beamten seitdem 2,3 Millionen Stichprobenkontrollen durchgeführt und 46.000 Personen abgewiesen, die die Einreisebedingungen nicht erfüllten.
Für französische Anwohner und Unternehmen bedeutet die Verlängerung weiterhin die Möglichkeit von Identitätskontrollen, Fahrzeugdurchsuchungen und Wartezeiten an stark frequentierten Übergängen wie Strasbourg–Kehl, Lauterbourg–Wörth und der Autobahnbrücke A35/A5 bei Mulhouse. Auch Bus- und Bahnverbindungen auf den Achsen Paris–Frankfurt und Straßburg–Stuttgart können durch sporadische Kontrollen der Grenzpolizei bei der Dokumentenprüfung Verzögerungen erfahren.
Obwohl die deutsche Regierung betont, dass die Maßnahme „gezielt und flexibel“ sei, argumentieren französische Speditionsverbände, dass selbst kurze Verzögerungen die Kosten in grenzüberschreitenden Lieferketten erhöhen. Die Eurodistrikt-Behörden auf beiden Seiten des Rheins warnen zudem, dass die Kontrollen die 30-jährige Arbeitsmarktintegration von rund 70.000 täglich pendelnden Grenzarbeitern untergraben.
Die EU-Kommission in Brüssel hat Deutschland aufgefordert, zur „vollständigen Freizügigkeit“ zurückzukehren, räumt jedoch ein, dass die Mitgliedstaaten für jeweils sechs Monate erneuerbare Kontrollen nach einer aktualisierten Gefährdungsbewertung beibehalten dürfen. Unternehmen, die Shuttle- oder Personaleinsätze zwischen Frankreich und Deutschland organisieren, sollten Reisende weiterhin darauf hinweisen, Reisepässe oder Personalausweise sowie für Drittstaatsangehörige gültige Aufenthaltstitel oder Schengen-Visa mitzuführen.
Der Schengen-Grenzkodex garantiert normalerweise passfreies Reisen, erlaubt jedoch kurzfristige Kontrollen, wenn ein Mitgliedstaat „ernsthafte Bedrohungen“ für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit geltend macht. Berlin berief sich erstmals im September 2024 auf diese Klausel, nachdem die Zahl der irregulären Grenzübertritte, insbesondere an den Grenzen zu Tschechien, Polen und Frankreich, stark angestiegen war. Laut Ministerium haben die Beamten seitdem 2,3 Millionen Stichprobenkontrollen durchgeführt und 46.000 Personen abgewiesen, die die Einreisebedingungen nicht erfüllten.
Für französische Anwohner und Unternehmen bedeutet die Verlängerung weiterhin die Möglichkeit von Identitätskontrollen, Fahrzeugdurchsuchungen und Wartezeiten an stark frequentierten Übergängen wie Strasbourg–Kehl, Lauterbourg–Wörth und der Autobahnbrücke A35/A5 bei Mulhouse. Auch Bus- und Bahnverbindungen auf den Achsen Paris–Frankfurt und Straßburg–Stuttgart können durch sporadische Kontrollen der Grenzpolizei bei der Dokumentenprüfung Verzögerungen erfahren.
Obwohl die deutsche Regierung betont, dass die Maßnahme „gezielt und flexibel“ sei, argumentieren französische Speditionsverbände, dass selbst kurze Verzögerungen die Kosten in grenzüberschreitenden Lieferketten erhöhen. Die Eurodistrikt-Behörden auf beiden Seiten des Rheins warnen zudem, dass die Kontrollen die 30-jährige Arbeitsmarktintegration von rund 70.000 täglich pendelnden Grenzarbeitern untergraben.
Die EU-Kommission in Brüssel hat Deutschland aufgefordert, zur „vollständigen Freizügigkeit“ zurückzukehren, räumt jedoch ein, dass die Mitgliedstaaten für jeweils sechs Monate erneuerbare Kontrollen nach einer aktualisierten Gefährdungsbewertung beibehalten dürfen. Unternehmen, die Shuttle- oder Personaleinsätze zwischen Frankreich und Deutschland organisieren, sollten Reisende weiterhin darauf hinweisen, Reisepässe oder Personalausweise sowie für Drittstaatsangehörige gültige Aufenthaltstitel oder Schengen-Visa mitzuführen.
Quelle: The Connexion