
Nach fast drei Jahren schrittweiser Einführung hat UK Visas & Immigration (UKVI) bestätigt, dass ab dem 25. Februar 2026 keine physischen Visasticker und Biometrischen Aufenthaltstitel (BRPs) mehr ausgegeben werden. Alle neuen Aufenthaltsgenehmigungen – sei es für Besucher, Arbeit oder Niederlassung – werden ausschließlich als „eVisas“ geführt, die über ein UKVI-Onlinekonto abrufbar sind, das mit dem Reisepass des Reisenden verknüpft ist.
Diese Änderung markiert den letzten Meilenstein in der „Digital by Default“-Grenzstrategie des Innenministeriums. Seit Ende 2024 tragen BRP-Karten ein automatisches Ablaufdatum zum 31. Dezember 2024, selbst wenn die Aufenthaltserlaubnis länger gültig ist, was die Inhaber zwingt, digitale Konten anzulegen. Eine zweimal verlängerte Übergangsfrist erlaubte die Nutzung abgelaufener BRPs für Reisen bis Juni 2025 – diese Frist ist nun abgelaufen.
Für Arbeitgeber hat dies weitreichende Folgen. Die Überprüfung des Arbeitsrechts muss nun über den Online-Service des Innenministeriums erfolgen; Fotokopien von BRPs gelten nicht mehr als gültiger Nachweis. Internationale Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass der im UKVI-Konto hinterlegte Reisepass mit dem beim e-Gate vorgelegten identisch ist; eine Passerneuerung oder -ersatz ohne Aktualisierung des Kontos führt zu einem „No-Fly“-Signal für die Fluggesellschaft. Globale Mobilitätsteams sollten ihre Mitarbeiter rechtzeitig vor geschäftskritischen Reisen nach dem 25. Februar überprüfen.
Fluggesellschaften integrieren Echtzeit-Statusprüfungen in ihre Abflugkontrollsysteme, ähnlich dem australischen Advance Passenger Processing. Branchenverbände begrüßen die Sicherheitsvorteile, warnen jedoch vor Anlaufschwierigkeiten: Laut Daten des Carrier Support Desk machen bereits nicht übereinstimmende Passnummern 12 Prozent der „Beförderung verweigert“-Meldungen aus.
Das Innenministerium argumentiert, dass eVisas jährlich 40 Millionen Pfund an Produktions- und Kurierkosten einsparen, Betrug reduzieren und das langfristige Ziel einer vollständig kontaktlosen Grenzkontrolle unterstützen werden. Der nächste Schritt ist die Integration der eVisa-Verifizierung in die mobilen Check-in-Apps der Fluggesellschaften, sodass Reisende Bordkarten erst erhalten, wenn die Reiseerlaubnis bestätigt wurde.
Diese Änderung markiert den letzten Meilenstein in der „Digital by Default“-Grenzstrategie des Innenministeriums. Seit Ende 2024 tragen BRP-Karten ein automatisches Ablaufdatum zum 31. Dezember 2024, selbst wenn die Aufenthaltserlaubnis länger gültig ist, was die Inhaber zwingt, digitale Konten anzulegen. Eine zweimal verlängerte Übergangsfrist erlaubte die Nutzung abgelaufener BRPs für Reisen bis Juni 2025 – diese Frist ist nun abgelaufen.
Für Arbeitgeber hat dies weitreichende Folgen. Die Überprüfung des Arbeitsrechts muss nun über den Online-Service des Innenministeriums erfolgen; Fotokopien von BRPs gelten nicht mehr als gültiger Nachweis. Internationale Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass der im UKVI-Konto hinterlegte Reisepass mit dem beim e-Gate vorgelegten identisch ist; eine Passerneuerung oder -ersatz ohne Aktualisierung des Kontos führt zu einem „No-Fly“-Signal für die Fluggesellschaft. Globale Mobilitätsteams sollten ihre Mitarbeiter rechtzeitig vor geschäftskritischen Reisen nach dem 25. Februar überprüfen.
Fluggesellschaften integrieren Echtzeit-Statusprüfungen in ihre Abflugkontrollsysteme, ähnlich dem australischen Advance Passenger Processing. Branchenverbände begrüßen die Sicherheitsvorteile, warnen jedoch vor Anlaufschwierigkeiten: Laut Daten des Carrier Support Desk machen bereits nicht übereinstimmende Passnummern 12 Prozent der „Beförderung verweigert“-Meldungen aus.
Das Innenministerium argumentiert, dass eVisas jährlich 40 Millionen Pfund an Produktions- und Kurierkosten einsparen, Betrug reduzieren und das langfristige Ziel einer vollständig kontaktlosen Grenzkontrolle unterstützen werden. Der nächste Schritt ist die Integration der eVisa-Verifizierung in die mobilen Check-in-Apps der Fluggesellschaften, sodass Reisende Bordkarten erst erhalten, wenn die Reiseerlaubnis bestätigt wurde.
Quelle: Indulgexpress
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