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EU erlaubt Schengen-Staaten vorübergehende Aussetzung der EES-Biometrie; Österreich plant Sommerlösung

Feb. 21, 2026
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EU erlaubt Schengen-Staaten vorübergehende Aussetzung der EES-Biometrie; Österreich plant Sommerlösung
In einer Mitteilung vor Tagesanbruch am 20. Februar hat die Europäische Kommission den Schengen-Staaten erlaubt, die Erfassung biometrischer Daten im neuen Ein- und Ausreisesystem (EES) während der ersten sommerlichen Spitzenzeit nach dem Start für bis zu sechs Stunden täglich auszusetzen. Die Notfallregel soll Staus an den Außengrenzen verhindern, wenn Millionen von Drittstaatsangehörigen einreisen. Beamte des österreichischen Innenministeriums erklärten gegenüber lokalen Medien, dass sie diese Flexibilität an den Flughäfen Wien, Salzburg und Innsbruck zwischen Ende Juni und Anfang September nutzen werden, wenn die Wartezeiten 45 Minuten überschreiten. Reisende werden weiterhin reguläre Passkontrollen durchlaufen, doch Gesichtsaufnahmen und Fingerabdrücke können verschoben und später über Backoffice-Datenbanken abgeglichen werden – ein Verfahren, das Datenschützer streng überwacht sehen wollen. Die Fluggesellschaften begrüßten die Maßnahme. Austrian Airlines schätzt, dass die vollständige EES-Erfassung pro Passagier 30 bis 40 Sekunden zusätzlich benötigt; am morgendlichen Transatlantik-Flugfenster am Flughafen Wien verlängert sich dadurch die Aufenthaltsdauer ohne zusätzliche Kioske um mehr als eine Stunde. Das Bodenabfertigungsunternehmen Celebi stellt 120 temporäre Mitarbeiter ein, die Nicht-EU-Passagiere bei der sekundären Kontrolle begleiten, sobald die biometrische Erfassung wieder aufgenommen wird. Für Manager globaler Mobilität bedeutet dies vor allem weniger verpasste Anschlussflüge während des wichtigen Sommerzeitraums für Projekteinsätze. Allerdings sollten sie ihre Mitarbeiter aus Nicht-EWR-Staaten darauf hinweisen, dass die Aussetzung freiwillig ist und von Tag zu Tag variieren kann. Der Nachweis über Weiterreise und Unterkunft bleibt unerlässlich, da Grenzbeamte bei Risikofaktoren weiterhin vollständige Befragungen durchführen dürfen.
Quelle: Schengen Travel News

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