
Das chinesische Außenministerium bestätigte, dass ab dem 17. Februar 2026 Inhaber eines regulären Reisepasses aus Kanada und dem Vereinigten Königreich für bis zu 30 Tage visumfrei in das chinesische Festland einreisen können. Die Ankündigung, die fünf Tage zuvor gemacht und am 20. Februar breit berichtet wurde, erweitert das einseitige Visumfreiprogramm von 48 auf 50 Länder. Reisende dürfen die Befreiung für Geschäftsbesprechungen, Tourismus, Familienbesuche, Konferenzen, kurze Schulungen oder Transit nutzen, jedoch ist jede bezahlte Beschäftigung weiterhin nur mit einem Arbeitsvisum erlaubt.
Laut einem Bericht der Times of India schließen sich die beiden nordatlantischen Länder einer Liste an, die bereits die meisten EU-Mitgliedstaaten, Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea, mehrere Golfstaaten sowie fünf lateinamerikanische Volkswirtschaften umfasst, die 2025 hinzugefügt wurden. Mehrfache Wiedereinreisen sind erlaubt, solange jeder Aufenthalt 30 Tage nicht überschreitet; Antragsteller müssen einen regulären Reisepass besitzen, der mindestens sechs Monate gültig ist, und bei Grenzkontrollen einen Nachweis über Weiterreise und Unterkunft vorlegen können.
Für Geschäftsreisende beseitigt die Änderung eine zeitaufwändige administrative Hürde, spart durchschnittlich 7–10 Tage Vorlaufzeit und etwa 100–150 US-Dollar an Visagebühren. Fluggesellschaften haben bereits begonnen, die Frequenzen auf lukrativen Strecken wie Toronto–Shanghai und London Heathrow–Peking zu erhöhen, während Hotelketten einen zweistelligen Anstieg bei Firmenbuchungen aus den beiden Märkten für März und April verzeichnen. Personal- und Global-Mobility-Teams sollten interne Reisegenehmigungsprozesse aktualisieren: Mitarbeiter können nun kurzfristig reisen, sofern der Reisegrund zu den erlaubten Kategorien gehört und die Pässe maschinenlesbar sind.
Die Einhaltung der Vorschriften bleibt unerlässlich. Die Visumfreiheit gilt nicht für Journalismus, langfristiges Studium, Wohnsitz oder bezahlte Beschäftigung, und Reisende, die ihren Aufenthalt überschreiten, müssen mit Geldstrafen oder Einreiseverboten rechnen. Unternehmen, die Mitarbeiter für kurze Einsätze entsenden, sollten Einladungsschreiben ausstellen, die klarstellen, dass keine vergüteten Tätigkeiten ausgeübt werden. Reisende sollten zudem Nachweise wie Tagesordnungen von Meetings oder Ausstellerausweise mitführen, um bei stichprobenartigen Grenzinterviews Auskunft geben zu können.
Der visumfreie Status entbindet nicht von Chinas strengen Datenschutzvorschriften. Stichprobenartige Laptop-Kontrollen, temporäre Einfuhrgenehmigungen für Spezialausrüstung sowie Chinas neue Regeln für grenzüberschreitende Datenübertragungen (seit Januar 2026 in Kraft) bleiben bestehen. Unternehmen wird daher empfohlen, Reisende über Verschlüsselungsbeschränkungen zu informieren und China-spezifische Nutzerkonten möglichst von globalen Netzwerken zu trennen.
Laut einem Bericht der Times of India schließen sich die beiden nordatlantischen Länder einer Liste an, die bereits die meisten EU-Mitgliedstaaten, Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea, mehrere Golfstaaten sowie fünf lateinamerikanische Volkswirtschaften umfasst, die 2025 hinzugefügt wurden. Mehrfache Wiedereinreisen sind erlaubt, solange jeder Aufenthalt 30 Tage nicht überschreitet; Antragsteller müssen einen regulären Reisepass besitzen, der mindestens sechs Monate gültig ist, und bei Grenzkontrollen einen Nachweis über Weiterreise und Unterkunft vorlegen können.
Für Geschäftsreisende beseitigt die Änderung eine zeitaufwändige administrative Hürde, spart durchschnittlich 7–10 Tage Vorlaufzeit und etwa 100–150 US-Dollar an Visagebühren. Fluggesellschaften haben bereits begonnen, die Frequenzen auf lukrativen Strecken wie Toronto–Shanghai und London Heathrow–Peking zu erhöhen, während Hotelketten einen zweistelligen Anstieg bei Firmenbuchungen aus den beiden Märkten für März und April verzeichnen. Personal- und Global-Mobility-Teams sollten interne Reisegenehmigungsprozesse aktualisieren: Mitarbeiter können nun kurzfristig reisen, sofern der Reisegrund zu den erlaubten Kategorien gehört und die Pässe maschinenlesbar sind.
Die Einhaltung der Vorschriften bleibt unerlässlich. Die Visumfreiheit gilt nicht für Journalismus, langfristiges Studium, Wohnsitz oder bezahlte Beschäftigung, und Reisende, die ihren Aufenthalt überschreiten, müssen mit Geldstrafen oder Einreiseverboten rechnen. Unternehmen, die Mitarbeiter für kurze Einsätze entsenden, sollten Einladungsschreiben ausstellen, die klarstellen, dass keine vergüteten Tätigkeiten ausgeübt werden. Reisende sollten zudem Nachweise wie Tagesordnungen von Meetings oder Ausstellerausweise mitführen, um bei stichprobenartigen Grenzinterviews Auskunft geben zu können.
Der visumfreie Status entbindet nicht von Chinas strengen Datenschutzvorschriften. Stichprobenartige Laptop-Kontrollen, temporäre Einfuhrgenehmigungen für Spezialausrüstung sowie Chinas neue Regeln für grenzüberschreitende Datenübertragungen (seit Januar 2026 in Kraft) bleiben bestehen. Unternehmen wird daher empfohlen, Reisende über Verschlüsselungsbeschränkungen zu informieren und China-spezifische Nutzerkonten möglichst von globalen Netzwerken zu trennen.
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