
Versteckt in der Ausgabe des spanischen Amtsblatts BOE vom 20. Februar findet sich eine kleine, aber strategisch wichtige Änderung für Geschäftsreisende: Madrid hat den geänderten Anhang zu seinem Luftverkehrsabkommen von 1997 mit El Salvador ratifiziert. Das Protokoll – im November letzten Jahres in Punta Cana unterzeichnet und nun unter der Referenz BOE-A-2026-3907 veröffentlicht – modernisiert Verkehrsrechte, Sicherheitsklauseln und Eigentumsdefinitionen im Einklang mit den EU-Open-Skies-Standards. Konkret dürfen spanische und salvadorianische Fluggesellschaften bis zu sieben wöchentliche Passagierflüge sowie unbegrenzte Frachtflüge zwischen beliebigen Punkten beider Länder durchführen, inklusive Fünft-Freiheitsrechte zu Drittstaaten.
Der Text erkennt zudem EU-Eigentum an, was Iberia erlaubt, Flugzeuge von anderen IAG-Gesellschaften im Wet-Lease zu übernehmen, ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand, während salvadorianische Start-ups Zugang zu EU-Leasinggebern erhalten.
Warum das wichtig ist: Spanien beherbergt über 150 spanisch-zentralamerikanische Joint Ventures in den Bereichen Agrartechnologie, BPO und erneuerbare Energien. Bisher waren sie auf zeitaufwändige Verbindungen über Miami oder Panama angewiesen. Ein Nonstop-Flug Madrid–San Salvador würde die Reisezeit um fünf Stunden verkürzen und den Aufwand für US-Transitvisa für lateinamerikanische Mitarbeiter vermeiden. Die Frachtrechte könnten zudem den Export frischer Produkte aus El Salvador nach Mercamadrid erleichtern.
Aus Sicht der Mobilitäts-Compliance bringt der Vertrag die Sicherheitsaufsicht in Einklang mit den EASA-Vorschriften, was die AOC-Validierung erleichtert und die Ausstellung von Crew-Visa vereinfacht. Unternehmen sollten die Slot-Anmeldungen für den Winter 2026/27 im Auge behalten; es wird erwartet, dass eine Tochtergesellschaft von IAG oder Volaris Frequenzen beantragt, sobald Aena die Ausschreibungen für die neue Nachtbank im Terminal T4S am Flughafen Barajas öffnet.
Globale Mobilitätsteams sollten ihre Reiserichtlinien aktualisieren, um potenzielle Direktverbindungen hervorzuheben, die Tagessatztabellen anpassen – die Hotelpreise in San Salvador liegen 30 % unter denen in Miami – und Reisende darauf hinweisen, dass für Direktflüge künftig keine ESTA-Genehmigung mehr erforderlich sein wird.
Der Text erkennt zudem EU-Eigentum an, was Iberia erlaubt, Flugzeuge von anderen IAG-Gesellschaften im Wet-Lease zu übernehmen, ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand, während salvadorianische Start-ups Zugang zu EU-Leasinggebern erhalten.
Warum das wichtig ist: Spanien beherbergt über 150 spanisch-zentralamerikanische Joint Ventures in den Bereichen Agrartechnologie, BPO und erneuerbare Energien. Bisher waren sie auf zeitaufwändige Verbindungen über Miami oder Panama angewiesen. Ein Nonstop-Flug Madrid–San Salvador würde die Reisezeit um fünf Stunden verkürzen und den Aufwand für US-Transitvisa für lateinamerikanische Mitarbeiter vermeiden. Die Frachtrechte könnten zudem den Export frischer Produkte aus El Salvador nach Mercamadrid erleichtern.
Aus Sicht der Mobilitäts-Compliance bringt der Vertrag die Sicherheitsaufsicht in Einklang mit den EASA-Vorschriften, was die AOC-Validierung erleichtert und die Ausstellung von Crew-Visa vereinfacht. Unternehmen sollten die Slot-Anmeldungen für den Winter 2026/27 im Auge behalten; es wird erwartet, dass eine Tochtergesellschaft von IAG oder Volaris Frequenzen beantragt, sobald Aena die Ausschreibungen für die neue Nachtbank im Terminal T4S am Flughafen Barajas öffnet.
Globale Mobilitätsteams sollten ihre Reiserichtlinien aktualisieren, um potenzielle Direktverbindungen hervorzuheben, die Tagessatztabellen anpassen – die Hotelpreise in San Salvador liegen 30 % unter denen in Miami – und Reisende darauf hinweisen, dass für Direktflüge künftig keine ESTA-Genehmigung mehr erforderlich sein wird.
Quelle: Boletín Oficial del Estado (BOE)
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