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Die Regierungsunterdelegation in Albacete warnt vor Betrugsfällen und bestätigt, dass die Massenregularisierung in Spanien noch aussteht.

Feb. 23, 2026
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Die Regierungsunterdelegation in Albacete warnt vor Betrugsfällen und bestätigt, dass die Massenregularisierung in Spanien noch aussteht.
Die Unterdelegation der spanischen Regierung in Albacete ergriff am 22. Februar die ungewöhnliche Maßnahme, eine öffentliche Warnung herauszugeben, nachdem eine Welle irreführender Werbeanzeigen in sozialen Medien aufgetaucht war, die eine beschleunigte Bearbeitung von Anträgen für die bevorstehende außerordentliche Legalisierung von undokumentierten Migranten versprachen. Subdelegierter Miguel Juan Espinosa betonte gegenüber Journalisten, dass der Entwurf des Königlichen Erlasses „sich noch in der technischen und beratenden Phase“ befinde und vom Ministerrat noch nicht verabschiedet worden sei. Der Text müsse zunächst Hunderte von Kommentaren integrieren, die während der öffentlichen Konsultationsphase bis zum 6. Februar eingegangen seien, und anschließend verbindliche Stellungnahmen vom Staatsrat, der interministeriellen Einwanderungskommission sowie den regionalen Regierungen Spaniens einholen. Erst nach Abschluss dieser Schritte werde die Verordnung zur endgültigen Genehmigung und anschließenden Veröffentlichung im BOE (Amtsblatt) an das Kabinett zurückgegeben, so Espinosa.

Er riet potenziellen Antragstellern, sich ausschließlich auf offizielle Kanäle zu verlassen und sich von angeblichen „Spezialisten“ fernzuhalten, die bereits „Familienrabatte“ anbieten oder Vorauszahlungen für Dienstleistungen verlangen, die rechtlich noch nicht erbracht werden dürfen. Die Unterdelegation arbeitet mit der Nationalpolizei Spaniens und Verbraucherschutzbehörden zusammen, um betrügerische Vermittler aufzuspüren.

Die Regierungsunterdelegation in Albacete warnt vor Betrugsfällen und bestätigt, dass die Massenregularisierung in Spanien noch aussteht.


Aus Sicht der Unternehmensmobilität ist diese Klarstellung von großer Bedeutung. Der Entwurf des Erlasses – der voraussichtlich ausländischen Staatsangehörigen zugutekommen wird, die bereits vor dem 31. Dezember 2025 in Spanien waren und mindestens fünf aufeinanderfolgende Monate im Land gelebt haben – könnte bis zu eine halbe Million Menschen legalisieren und somit den Pool an legal beschäftigbaren Arbeitskräften erweitern. Bis zur formellen Verabschiedung der Regelung werden jedoch keine Anträge angenommen, und Unternehmen wird geraten, keine Dritten zu bezahlen, um „Plätze zu reservieren“, die es noch nicht gibt. Arbeitgeber sollten stattdessen die üblichen arbeitsmarktbezogenen Unterlagen (Arbeitsangebote, Verträge, Nachweise über Sozialversicherungsanmeldungen) vorbereiten, um schnell reagieren zu können, sobald das elektronische Portal online geht.

Der Vorfall verdeutlicht zudem ein größeres Compliance-Risiko: Gefälschte Berater zielen oft auf besonders schutzbedürftige Migranten ab, können aber ebenso leicht Personalabteilungen in Unternehmen täuschen, die mit dem sich schnell wandelnden spanischen Einwanderungsrecht nicht vertraut sind. Multinationale Unternehmen werden daher ermutigt, interne Richtlinien zu verbreiten, die Akkreditierung externer Dienstleister zu überprüfen und Ankündigungen mit der offiziellen Website des Ministeriums für Inklusion, Sozialversicherung und Migration abzugleichen.
Quelle: Europa Press

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