
Die spanische Oppositionspartei Partido Popular (PP) hat angekündigt, Änderungen am Regierungsentwurf der „Ley de Multirreincidencia“ vorzulegen und warnt davor, dass die Massenlegalisierung von undokumentierten Migranten nicht „Wiederholungstäter belohnen“ dürfe. Am 23. Februar erklärte die stellvertretende PP-Sekretärin Cuca Gamarra gegenüber der Presse, ihre Partei unterstütze Wege zur regulären Aufenthaltsgenehmigung, bestehe jedoch auf einer strengeren Überprüfung von Vorstrafen. Laut dem Regularisierungsentwurf müssen Antragsteller ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis sowohl in Spanien als auch im Herkunftsland vorlegen, um eine einjährige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die PP kritisiert, dass im Gesetzesentwurf nicht geregelt ist, was passiert, wenn ein Begünstigter nach der Legalisierung mehrfach straffällig wird. Ihr Änderungsantrag sieht vor, bei einer zweiten Verurteilung wegen Diebstahls, Gewalt gegen Frauen oder Ordnungswidrigkeiten eine beschleunigte Ausweisung zu ermöglichen. Aus globaler Mobilitätsperspektive zeigt die Debatte die politischen Gegenwinde, die Compliance-Anforderungen für Personalabteilungen verändern können. Sollte eine strengere Nachkontrolle nach der Ankunft beschlossen werden, müssten Arbeitgeber neu legalisierter Mitarbeiter möglicherweise vierteljährliche Erklärungen zu deren Strafregister vorlegen, andernfalls drohten Bußgelder. Unternehmen, die Zeitarbeitsfirmen einsetzen, müssten sicherstellen, dass Subunternehmer laufende Hintergrundprüfungen durchführen. HR-Berater weisen darauf hin, dass Spanien bereits eine der umfassendsten öffentlich-rechtlichen Sicherheitsklauseln Europas (Artikel 57 des Einwanderungsgesetzes) besitzt, die die Widerrufung von Genehmigungen bei „schweren oder sehr schweren“ Straftaten erlaubt. Der Plan der PP würde wiederholte Bagatelldelikte automatisch zum Verlust des Aufenthaltsstatus führen und den Ermessensspielraum der Verwaltung einschränken. Unternehmen mit vielen geringqualifizierten ausländischen Arbeitskräften – etwa in Landwirtschaft, Logistik und Gastronomie – sollten den Gesetzgebungsprozess genau verfolgen und mögliche Personalverluste in ihre Planung einbeziehen. Die Regierung verfügt nur über eine knappe Parlamentsmehrheit, sodass jede Unterstützung der PP-Änderung durch Abgeordnete anderer Fraktionen den Start im April verzögern oder abschwächen könnte. Bis dahin raten Juristen Arbeitgebern, Kopien der Strafregisterbescheinigungen ihrer Mitarbeiter aufzubewahren und ihre Compliance-Handbücher zu aktualisieren, falls der endgültige Text neue Meldepflichten vorsieht.
Quelle: Europa Press
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