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Dubai hebt die Regel der 50 % Anzahlung für das Golden Visa im Immobilienbereich auf

Feb. 21, 2026
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Dubai hebt die Regel der 50 % Anzahlung für das Golden Visa im Immobilienbereich auf
Ein Rundschreiben vom **20. Februar 2026** revolutioniert still und heimlich das Flaggschiff der VAE, das 10-jährige Golden Visa für Immobilienbesitzer. Investoren müssen nicht mehr die Hälfte des Immobilienwerts sofort zahlen, um sich zu qualifizieren, sofern die Bewertung der Einheit durch das Dubai Land Department (DLD) – oder der kombinierte Wert mehrerer Immobilien – die Schwelle von 2 Millionen AED (ca. 545.000 US-Dollar) erreicht. Die bisherige Anforderung eines hohen Barzahlungsanteils schloss Käufer mit Hypotheken sowie viele Führungskräfte mit Wohnungszuschüssen aus. Banken entwickeln bereits Finanzierungsmodelle mit 80–85 % Beleihungswert, die gezielt auf residenzorientierte Käufer zugeschnitten sind, während große Entwickler wie Emaar und Damac 20/80-Zahlungspläne eingeführt haben, die perfekt zur gelockerten Regel passen. Analysten erwarten im ersten Halbjahr 2026 einen Preisanstieg von 8–12 % im Segment zwischen 2 und 3 Millionen AED. Für Mobility-Teams in Unternehmen eröffnet die Änderung neue Möglichkeiten zur Mitarbeiterbindung: Arbeitgeber können nun leitenden Angestellten langfristigen Aufenthalt durch eine finanzierte Immobilie ermöglichen, ohne große Bargeldsummen zu binden. Die Personalabteilung sollte Wohnungszuschüsse überprüfen, die steuerliche Behandlung von Eigentum versus Miete klären und Entsendeschreiben anpassen, wenn der Immobilienkauf empfohlen wird. Operativ bleibt der Dokumentationsaufwand hoch – DLD-Bewertungszertifikate, Hypothekenunterlagen und Bank-No-Objection-Zertifikate sind weiterhin Pflicht, und die Immobilie muss mindestens zwei Jahre gehalten werden. Doch die Abschaffung der Barzahlungsanforderung bringt das Golden Visa auf Augenhöhe mit europäischen Investorenaufenthaltsprogrammen und wird voraussichtlich den Zufluss globaler Kapitalanlagen in den Immobilienmarkt Dubais weiter ankurbeln.
Quelle: UAE Advisor Guide

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