
Österreich hat am 25. Februar 2026 seine lang erwartete „EU-Rezept“-Funktion freigeschaltet. Damit können elektronische Rezepte, die von österreichischen Ärzten ausgestellt wurden, in Apotheken anderer MyHealth@EU-Mitgliedstaaten eingelöst werden – zunächst in Tschechien, weitere Länder folgen im Laufe des Jahres. Der Start markiert den ersten Live-Betrieb Österreichs unter der europäischen eHealth-Datenaustauschinfrastruktur und ist ein praktischer Gewinn für Studierende, Pendler und Geschäftsreisende, die regelmäßig Grenzen überschreiten.
Um den Service zu nutzen, melden sich Patienten mit ihrer digitalen ID-Austria im ELGA-Gesundheitsportal an und aktivieren eine Einwilligung. Legen sie dann ihren Reisepass oder Personalausweis in einer teilnehmenden ausländischen Apotheke vor, kann der Apotheker das Rezept in Echtzeit aus dem österreichischen E-Rezept-System abrufen, das Medikament ausgeben und eine weitere Einlösung im Heimatland automatisch sperren.
Datenschutzbehörden betonen, dass die Daten verschlüsselt übertragen und nur für die gesetzlich vorgeschriebene Abgabedokumentation gespeichert werden. Mobilitätsmanager in Unternehmen sehen darin eine Lösung für ein langjähriges Problem von Mitarbeitern auf mehrmonatigen Auslandsprojekten, die bisher Medikamente horten oder teure Privatkonsultationen im Ausland organisieren mussten. Auch Versicherer erwarten weniger Erstattungsanträge für Rezepte außerhalb des Netzwerks.
Das Gesundheitsministerium bestätigte, dass die grenzüberschreitende E-Rezept-Abgabe von den österreichischen Sozialversicherungsträgern zu heimischen Preisniveaus erstattet wird, wobei Differenzen zwischen den nationalen Gesundheitssystemen ausgeglichen werden – ein Verfahren, das bereits in den nordischen Ländern erprobt wurde.
Der Start von EU-Rezept ist der erste Schritt eines zweiteiligen Pakets: Im April plant Österreich den Beitritt zum EU-Patientenübersichtsservice, der ausländischen Notärzten sicheren Zugriff auf Allergien, chronische Erkrankungen und aktuelle Medikamentenlisten einwilligender österreichischer Staatsbürger ermöglicht. Zusammen bilden diese Dienste eine zentrale Säule des künftigen Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS), den Brüssel bis 2030 voll funktionsfähig sehen möchte.
Reisespezialisten raten Vielfliegern, vorab zu prüfen, ob die Wirkstoffnamen auf ihren österreichischen Rezepten mit der Nomenklatur des Ziellandes übereinstimmen, um Verzögerungen bei der Substitution zu vermeiden, und eine gedruckte Zusammenfassung ihrer Medikation mitzuführen, falls sie eine Apotheke aufsuchen, die noch nicht angeschlossen ist.
Um den Service zu nutzen, melden sich Patienten mit ihrer digitalen ID-Austria im ELGA-Gesundheitsportal an und aktivieren eine Einwilligung. Legen sie dann ihren Reisepass oder Personalausweis in einer teilnehmenden ausländischen Apotheke vor, kann der Apotheker das Rezept in Echtzeit aus dem österreichischen E-Rezept-System abrufen, das Medikament ausgeben und eine weitere Einlösung im Heimatland automatisch sperren.
Datenschutzbehörden betonen, dass die Daten verschlüsselt übertragen und nur für die gesetzlich vorgeschriebene Abgabedokumentation gespeichert werden. Mobilitätsmanager in Unternehmen sehen darin eine Lösung für ein langjähriges Problem von Mitarbeitern auf mehrmonatigen Auslandsprojekten, die bisher Medikamente horten oder teure Privatkonsultationen im Ausland organisieren mussten. Auch Versicherer erwarten weniger Erstattungsanträge für Rezepte außerhalb des Netzwerks.
Das Gesundheitsministerium bestätigte, dass die grenzüberschreitende E-Rezept-Abgabe von den österreichischen Sozialversicherungsträgern zu heimischen Preisniveaus erstattet wird, wobei Differenzen zwischen den nationalen Gesundheitssystemen ausgeglichen werden – ein Verfahren, das bereits in den nordischen Ländern erprobt wurde.
Der Start von EU-Rezept ist der erste Schritt eines zweiteiligen Pakets: Im April plant Österreich den Beitritt zum EU-Patientenübersichtsservice, der ausländischen Notärzten sicheren Zugriff auf Allergien, chronische Erkrankungen und aktuelle Medikamentenlisten einwilligender österreichischer Staatsbürger ermöglicht. Zusammen bilden diese Dienste eine zentrale Säule des künftigen Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS), den Brüssel bis 2030 voll funktionsfähig sehen möchte.
Reisespezialisten raten Vielfliegern, vorab zu prüfen, ob die Wirkstoffnamen auf ihren österreichischen Rezepten mit der Nomenklatur des Ziellandes übereinstimmen, um Verzögerungen bei der Substitution zu vermeiden, und eine gedruckte Zusammenfassung ihrer Medikation mitzuführen, falls sie eine Apotheke aufsuchen, die noch nicht angeschlossen ist.
Quelle: Gesundheit.gv.at
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