
Fast ein Jahr nach der Abschaffung des goldenen Visums für Immobilieninvestitionen in Spanien nutzte IMI Daily den Jahrestag am 6. März 2026, um einen ausführlichen Überblick über die noch verfügbaren Alternativen für Nicht-EU-Bürger zu geben, die in Spanien leben und arbeiten möchten. Der Artikel bestätigt, dass das Organische Gesetz 1/2025 die Aufenthaltsgenehmigung für Immobilieninvestitionen dauerhaft aufgehoben hat und damit die „Kaufen-zum-Wohnen“-Genehmigungen, von denen seit 2013 über 14.000 ausgestellt wurden, beendet sind. Doch wie IMI betont, „ist die Tür nicht verschlossen, sondern nur verlegt worden.“
1. Digitales Nomadenvisum (DNV): Eingeführt im Rahmen des Start-up-Gesetzes 2023, verlangt das DNV nun einen Nachweis über ein monatliches Einkommen von 2.849 € (200 Prozent des Mindestlohns 2026) sowie eine private Krankenversicherung. Inhaber können sich für das sechsjährige Beckham-Gesetz entscheiden, das eine pauschale Steuer von 24 Prozent auf spanische Einkünfte vorsieht und die meisten Auslandseinkünfte schützt.
2. Nicht-erwerbstätiges Visum: Für Rentner und Personen mit passivem Einkommen gedacht, setzt diese Option eine finanzielle Mindestgrenze von 28.800 € pro Jahr und verbietet Fernarbeit. Ab 2025 müssen Bewohner mindestens 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringen, um den Status zu behalten.
3. Unternehmer-Visum: Für Gründer mit innovativen Geschäftsplänen, die von ENISA geprüft wurden, gewährt diese Genehmigung eine anfängliche dreijährige Aufenthaltsdauer und Zugang zu den Vorteilen des Beckham-Gesetzes. Die Bearbeitungszeit – nachdem der ENISA-Bericht vorliegt – beträgt durchschnittlich 20 Arbeitstage und gehört damit zu den schnellsten im spanischen System.
Für Arbeitgeber bedeutet der Wegfall des Goldenen Visums, dass Führungskräfte nun auf einkommensbasierte oder unternehmerische Lösungen angewiesen sind; Mobilitätsteams sollten ihre Vergütungspakete an die neuen Einkommensgrenzen anpassen. Immobilienmakler hingegen setzen verstärkt auf „Haus-plus-Visum“-Pakete, die auf dem DNV oder den nicht-erwerbstätigen Kategorien basieren, wobei diese eine stärkere physische Präsenz erfordern als das alte Programm.
1. Digitales Nomadenvisum (DNV): Eingeführt im Rahmen des Start-up-Gesetzes 2023, verlangt das DNV nun einen Nachweis über ein monatliches Einkommen von 2.849 € (200 Prozent des Mindestlohns 2026) sowie eine private Krankenversicherung. Inhaber können sich für das sechsjährige Beckham-Gesetz entscheiden, das eine pauschale Steuer von 24 Prozent auf spanische Einkünfte vorsieht und die meisten Auslandseinkünfte schützt.
2. Nicht-erwerbstätiges Visum: Für Rentner und Personen mit passivem Einkommen gedacht, setzt diese Option eine finanzielle Mindestgrenze von 28.800 € pro Jahr und verbietet Fernarbeit. Ab 2025 müssen Bewohner mindestens 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringen, um den Status zu behalten.
3. Unternehmer-Visum: Für Gründer mit innovativen Geschäftsplänen, die von ENISA geprüft wurden, gewährt diese Genehmigung eine anfängliche dreijährige Aufenthaltsdauer und Zugang zu den Vorteilen des Beckham-Gesetzes. Die Bearbeitungszeit – nachdem der ENISA-Bericht vorliegt – beträgt durchschnittlich 20 Arbeitstage und gehört damit zu den schnellsten im spanischen System.
Für Arbeitgeber bedeutet der Wegfall des Goldenen Visums, dass Führungskräfte nun auf einkommensbasierte oder unternehmerische Lösungen angewiesen sind; Mobilitätsteams sollten ihre Vergütungspakete an die neuen Einkommensgrenzen anpassen. Immobilienmakler hingegen setzen verstärkt auf „Haus-plus-Visum“-Pakete, die auf dem DNV oder den nicht-erwerbstätigen Kategorien basieren, wobei diese eine stärkere physische Präsenz erfordern als das alte Programm.
Quelle: IMI Daily