
Ab dem heutigen 6. März 2026 macht das spanische Einwanderungssystem einen entscheidenden Schritt ins digitale Zeitalter mit dem Inkrafttreten der Verordnung ISM/164/2026, die das Elektronische Register der Einwanderungs-Kooperationspartner (Registro Electrónico de Colaboradores de Extranjería) einführt. Das neue Register, verwaltet von der Generaldirektion Migration im Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration, ermöglicht es anerkannten Gewerkschaften und gemeinnützigen Organisationen mit nachgewiesener Erfahrung in der Unterstützung von Migranten, Anträge auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse online im Namen ausländischer Staatsangehöriger einzureichen.
Bisher mussten die meisten Antragsteller oder ihre Anwälte persönlich bei den provinziellen Einwanderungsbehörden vorsprechen, was oft zu langen Warteschlangen, uneinheitlichen Dokumentenprüfungen und in einigen Regionen zu monatelangen Terminrückständen führte. Durch die Erweiterung des Kreises autorisierter „Kooperationspartner“ hofft die Regierung, den Druck auf die überlasteten Ausländerbehörden zu verringern, die Antragsbearbeitung zu beschleunigen und besonders schutzbedürftigen Migranten einen zusätzlichen Vertretungskanal zu bieten.
Zugelassene Organisationen müssen mindestens zwei Jahre kontinuierlich mit Migranten gearbeitet haben, frei von aktuellen Sanktionen sein und ihre Steuer- sowie Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß erfüllen. Nach der Registrierung können sie Anträge einreichen, Benachrichtigungen erhalten und Entscheidungen vollständig über das spanische E-Verwaltungsportal verfolgen – eine Änderung, die laut Behörden den Papieraufwand um bis zu 30 Prozent reduzieren wird.
Für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Spanien entsenden, bedeutet dies, dass Unternehmensberater für Einwanderungsfragen – sofern sie die Kriterien für gemeinnützige Organisationen oder Gewerkschaften erfüllen – künftig Anträge stellen können, ohne dass der Entsandte oder ein Anwalt persönlich erscheinen muss. Personalabteilungen sollten prüfen, ob ihre üblichen Dienstleister eine Registrierung anstreben, und Vollmachtsvorlagen an den neuen elektronischen Kanal anpassen.
Praktisch ändert sich für Entsandte, deren Anträge bereits bearbeitet werden, nichts. Neue Anträge ab dem 6. März 2026 können jedoch über registrierte Kooperationspartner eingereicht werden, was die Bearbeitungszeiten verkürzen könnte. Das Ministerium wird innerhalb von 30 Tagen eine öffentliche Liste der akkreditierten Organisationen veröffentlichen und erwartet, dass sich im ersten Quartal „mehrere hundert“ Einrichtungen registrieren.
Unternehmen sollten diese Liste besonders in Madrid, Barcelona, Valencia und Málaga – den Regionen mit der höchsten Nachfrage nach Terminen – im Auge behalten, um Partner mit digitaler Einreichungsmöglichkeit auszuwählen.
Bisher mussten die meisten Antragsteller oder ihre Anwälte persönlich bei den provinziellen Einwanderungsbehörden vorsprechen, was oft zu langen Warteschlangen, uneinheitlichen Dokumentenprüfungen und in einigen Regionen zu monatelangen Terminrückständen führte. Durch die Erweiterung des Kreises autorisierter „Kooperationspartner“ hofft die Regierung, den Druck auf die überlasteten Ausländerbehörden zu verringern, die Antragsbearbeitung zu beschleunigen und besonders schutzbedürftigen Migranten einen zusätzlichen Vertretungskanal zu bieten.
Zugelassene Organisationen müssen mindestens zwei Jahre kontinuierlich mit Migranten gearbeitet haben, frei von aktuellen Sanktionen sein und ihre Steuer- sowie Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß erfüllen. Nach der Registrierung können sie Anträge einreichen, Benachrichtigungen erhalten und Entscheidungen vollständig über das spanische E-Verwaltungsportal verfolgen – eine Änderung, die laut Behörden den Papieraufwand um bis zu 30 Prozent reduzieren wird.
Für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Spanien entsenden, bedeutet dies, dass Unternehmensberater für Einwanderungsfragen – sofern sie die Kriterien für gemeinnützige Organisationen oder Gewerkschaften erfüllen – künftig Anträge stellen können, ohne dass der Entsandte oder ein Anwalt persönlich erscheinen muss. Personalabteilungen sollten prüfen, ob ihre üblichen Dienstleister eine Registrierung anstreben, und Vollmachtsvorlagen an den neuen elektronischen Kanal anpassen.
Praktisch ändert sich für Entsandte, deren Anträge bereits bearbeitet werden, nichts. Neue Anträge ab dem 6. März 2026 können jedoch über registrierte Kooperationspartner eingereicht werden, was die Bearbeitungszeiten verkürzen könnte. Das Ministerium wird innerhalb von 30 Tagen eine öffentliche Liste der akkreditierten Organisationen veröffentlichen und erwartet, dass sich im ersten Quartal „mehrere hundert“ Einrichtungen registrieren.
Unternehmen sollten diese Liste besonders in Madrid, Barcelona, Valencia und Málaga – den Regionen mit der höchsten Nachfrage nach Terminen – im Auge behalten, um Partner mit digitaler Einreichungsmöglichkeit auszuwählen.
Quelle: Boletín Oficial del Estado