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Aktualisierter Leitfaden zum Beckham-Gesetz: Was Fachkräfte, die nach Spanien kommen, 2026 wissen müssen

März 6, 2026
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Aktualisierter Leitfaden zum Beckham-Gesetz: Was Fachkräfte, die nach Spanien kommen, 2026 wissen müssen
Die Plattform für Beschäftigungsmobilität Employsome veröffentlichte am 5. März 2026 einen aktualisierten Leitfaden zum spanischen Sondersteuersystem für impatriierte Arbeitnehmer – besser bekannt als das Beckham-Gesetz. Obwohl die zugrunde liegende Gesetzgebung in diesem Jahr unverändert bleibt, fasst der Artikel die jüngste Rechtsprechung zusammen, die bestätigt, dass Inhaber von Digital-Nomaden-Visa und Gründer von Start-ups anspruchsberechtigt sind, und berechnet die vergleichbaren Steuereinsparungen neu, nachdem der Mindestlohn in Spanien im Januar auf 1.221 € pro Monat gestiegen ist. Der Leitfaden betont erneut die wichtigsten Vorteile: eine pauschale Steuer von 24 % auf in Spanien erzielte Gehälter bis zu 600.000 € sowie eine vollständige Befreiung von ausländischen Einkünften für sechs Jahre. Zudem werden die Schritte zur Einreichung des Formulars 149 erläutert und Fallstricke wie Doppelbesteuerungsabkommen und die „Sechs-Jahres-Grenze“, nach der Begünstigte zur weltweiten Besteuerung zurückkehren, hervorgehoben. Warum das wichtig ist: Das Beckham-Gesetz zählt zu den großzügigsten Steuerregelungen für Expats in Europa und bildet häufig die Grundlage für Kostenkalkulationen bei Führungskräfteentsendungen nach Spanien. Aktuelle Zahlen helfen Personalabteilungen, Netto-Gehaltspakete präzise zu planen – besonders relevant, da multinationale Tech-Unternehmen weiterhin Remote-Teams in günstigere spanische Standorte verlagern. Employsome weist darauf hin, dass die Regierung Konsultationen zu weiteren Arbeitsmarktreformen im Zusammenhang mit der EU-Mindestlohndirektive eingeleitet hat, was Spekulationen über mögliche Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen oder der Einkommensobergrenze des Regimes im Jahr 2027 anheizt. Derzeit bleibt die Anspruchsberechtigung für Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Unternehmer, Forscher und Remote-Arbeiter offen, die in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig waren. Handlungsempfehlungen: Stellen Sie sicher, dass Entsandte sich innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung zur Sozialversicherung bei der spanischen Steuerbehörde registrieren, und prüfen Sie sowohl das Beckham-Gesetz als auch das reguläre IRPF-System, bevor eine endgültige Wahl getroffen wird.
Quelle: Employsome Blog

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