
Neben anderen Reformen wurde mit der Erklärung zu den Änderungen im März 2026 (HC 1695) stillschweigend die langjährige Transit-Ohne-Visum-Regelung (TWOV) abgeschafft und ab dem 25. Februar 2026 eine verpflichtende Vorab-Statusüberprüfung für alle Beförderer eingeführt. Fluggesellschaften, Fährunternehmen und Eurostar-Züge müssen nun in Echtzeit vom Innenministerium bestätigen lassen, dass der digitale Einwanderungsstatus eines Passagiers mit dem vorgelegten Reisepass übereinstimmt – andernfalls ist das Boarding zu verweigern.
Dieser Schritt vollendet den Übergang des Vereinigten Königreichs zu vollständig digitalen Grenzgenehmigungen. Reisende, die seit der Ausstellung ihres Visums, eVisums oder EU-Ansiedlungsschemas ihren Pass gewechselt oder erneuert haben, riskieren unmittelbar, beim Check-in abgewiesen zu werden, wenn sie die neue Passnummer nicht in ihrem UKVI-Konto aktualisiert haben. Berichte aus Heathrow und Manchester zeigen einen Anstieg kurzfristiger Ablehnungen, insbesondere bei Doppelstaatlern, die nicht wissen, dass sie mit genau dem Dokument reisen müssen, das mit ihrem Status verknüpft ist.
Gleichzeitig wurde TWOV – die vielgenutzte Regelung, die bestimmten Drittstaatsangehörigen erlaubt, ohne britisches Visum am Flughafen umzusteigen – aus den Besucherregeln gestrichen. Beförderer informieren inzwischen Reisebüros, dass zuvor befreite Passagiere (insbesondere Staatsangehörige aus Indien, Nigeria und den Philippinen) nun selbst für einen kurzen Zwischenstopp ein Standardbesuchervisum benötigen.
Geschäftsreisemanagement sollte umgehend eine Informationskampagne starten: 1) Mitarbeiter anweisen, sich in „View and Prove“-Konten einzuloggen und neue Pässe vor jeder Reise hinzuzufügen; 2) Reiseverbindungen bei komplexen Routen, die London als Transitpunkt nutzen, erneut prüfen; und 3) längere Visabearbeitungszeiten einplanen, da TWOV nicht mehr anwendbar ist. Unterlassungen könnten dazu führen, dass Entsandte gestrandet sind und Arbeitgeber haftungsrechtlich belastet werden.
Dieser Schritt vollendet den Übergang des Vereinigten Königreichs zu vollständig digitalen Grenzgenehmigungen. Reisende, die seit der Ausstellung ihres Visums, eVisums oder EU-Ansiedlungsschemas ihren Pass gewechselt oder erneuert haben, riskieren unmittelbar, beim Check-in abgewiesen zu werden, wenn sie die neue Passnummer nicht in ihrem UKVI-Konto aktualisiert haben. Berichte aus Heathrow und Manchester zeigen einen Anstieg kurzfristiger Ablehnungen, insbesondere bei Doppelstaatlern, die nicht wissen, dass sie mit genau dem Dokument reisen müssen, das mit ihrem Status verknüpft ist.
Gleichzeitig wurde TWOV – die vielgenutzte Regelung, die bestimmten Drittstaatsangehörigen erlaubt, ohne britisches Visum am Flughafen umzusteigen – aus den Besucherregeln gestrichen. Beförderer informieren inzwischen Reisebüros, dass zuvor befreite Passagiere (insbesondere Staatsangehörige aus Indien, Nigeria und den Philippinen) nun selbst für einen kurzen Zwischenstopp ein Standardbesuchervisum benötigen.
Geschäftsreisemanagement sollte umgehend eine Informationskampagne starten: 1) Mitarbeiter anweisen, sich in „View and Prove“-Konten einzuloggen und neue Pässe vor jeder Reise hinzuzufügen; 2) Reiseverbindungen bei komplexen Routen, die London als Transitpunkt nutzen, erneut prüfen; und 3) längere Visabearbeitungszeiten einplanen, da TWOV nicht mehr anwendbar ist. Unterlassungen könnten dazu führen, dass Entsandte gestrandet sind und Arbeitgeber haftungsrechtlich belastet werden.
Quelle: Deluxe Law Chambers
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