
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) des Europäischen Parlaments hat für den 9. März 2026 in Straßburg eine außerordentliche abendliche Sitzung von 30 Minuten angesetzt, um seinen Bericht zum Entwurf der Verordnung zu verabschieden, die die Rückführungsrichtlinie von 2008 ersetzen soll. Die von der Europäischen Kommission im Februar 2025 vorgelegte Reform sieht ein vollständig harmonisiertes EU-weites System für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsrecht vor, führt verbindliche Fristen für Entscheidungen ein und ermöglicht es den nationalen Behörden, einen einzigen Verwaltungsakt zu erlassen, der sowohl die Aufenthaltsverweigerung als auch die Ausreiseaufforderung umfasst. Für Frankreich, das 2025 knapp 14.000 vollstreckte Rückführungen durchführte – das sind kaum 12 % der 118.000 erlassenen Rückkehrentscheidungen – ist der Vorschlag von großer Bedeutung. Paris kritisiert seit langem, dass unterschiedliche rechtliche Garantien, Berufungsfristen und Haftgrenzen im Schengen-Raum die Durchsetzung erschweren und sekundäre Wanderungsbewegungen fördern. Die neue Verordnung würde eine einheitliche Frist von sieben Tagen für die Einlegung von Rechtsmitteln festlegen und den Mitgliedstaaten erlauben, nicht kooperative Migranten bis zu 18 Monate in Haft zu nehmen – entsprechend der derzeitigen Höchstgrenze in Frankreich und damit ein Ende des heutigen Flickenteppichs nationaler Regelungen. Französische Experten für Arbeitsmigration weisen darauf hin, dass schnellere und vereinfachte Rückführungsentscheidungen auch die Abschiebung ausländischer Arbeitnehmer beschleunigen könnten, deren Aufenthaltsstatus erlischt, was die Bedeutung strenger interner Compliance-Prüfungen in den Personalabteilungen erhöht. Gleichzeitig verpflichtet der Vorschlag die Mitgliedstaaten, eine „freiwillige Ausreisefrist“ von mindestens fünf Tagen zu gewähren – ein Zugeständnis, das von französischen NGOs, die Rückkehrprogramme unterstützen, begrüßt wird. Sollte der LIBE-Ausschuss den Bericht annehmen und am Montagabend für die Aufnahme interinstitutioneller „Trilog“-Verhandlungen stimmen, hoffen die Verhandler, noch vor der Sommerpause eine Einigung in erster Lesung mit dem Rat zu erzielen, damit die Verordnung ab Mitte 2027 in Kraft treten kann. Das französische Innenministerium hat bereits mit der Planung gesetzlicher Anpassungen begonnen, um die Praktiken der Präfekturen und die gerichtliche Kontrolle an die künftigen EU-Vorgaben anzupassen, berichteten Beamte gegenüber Le Monde. Unternehmen, die Drittstaatsangehörige in Frankreich beschäftigen, sollten den Zeitplan genau verfolgen und Rückkehrszenarien in ihre Risikobewertungen für die Mobilität einbeziehen.
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