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EU erstellt Fahrplan zur Zusammenführung von Schengen-, Visa- und Grenzdatenbanken, während Frankreich EES bis April einführen will

März 8, 2026
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EU erstellt Fahrplan zur Zusammenführung von Schengen-, Visa- und Grenzdatenbanken, während Frankreich EES bis April einführen will
Die französische Grenzpolizei und die Flughafenbetreiber stehen vor einer klaren Frist: Bis zum 10. April 2026 müssen alle Land-, See- und Luftgrenzübergänge mit dem neuen EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ausgestattet sein, um die Fingerabdrücke und das Gesicht aller Drittstaatsreisenden zu erfassen. Ein detaillierter „Interoperabilitätsfahrplan“, der am 7. März von Justiz- und Innenministern verabschiedet wurde, beschreibt, wie das EES in das Schengener Informationssystem (SIS II), die Eurodac-Asyl-Fingerabdruckdatei und das überarbeitete Visa-Informationssystem (R-VIS) integriert wird – und so eine sogenannte „biometrische Super-Datenbank“ entsteht. Eu-LISA, die EU-Agentur, die die IT-Infrastruktur von den Rechenzentren in Straßburg und Tallinn betreibt, bestätigte, dass der gemeinsame Biometrische Abgleichsdienst bereits aktiv ist und die Gesichtserkennung für SIS-II-Warnungen bald folgen wird.

Für Frankreich, das 2025 mit 89 Millionen internationalen Ankünften einen Rekord verzeichnete, ist der Zeitplan äußerst knapp. Die Flughäfen Paris-Charles-de-Gaulle und Orly berichten, dass sich die Passagierabfertigungszeiten während der EES-Pilotversuche bereits um bis zu 70 % verlängert haben. Der Flughafenbetreiber Groupe ADP installiert 620 zusätzliche Kioske und 150 Selbstbedienungstore und hat für die Oster- und Olympiaspitzenzeiten 900 temporäre Mitarbeiter eingestellt. Dennoch warnt er, dass „ohne Notfallmaßnahmen“ die durchschnittlichen Wartezeiten an den Nicht-Schengen-Terminals von Roissy bis zu drei Stunden betragen könnten. Auch die Bahnbetreiber Eurostar und Thalys bemühen sich, biometrische Kontrollstellen in den beengten Abflughallen des Gare du Nord und des neuen Pariser Austerlitz-Bahnhofs einzurichten.

EU erstellt Fahrplan zur Zusammenführung von Schengen-, Visa- und Grenzdatenbanken, während Frankreich EES bis April einführen will


Im Gegensatz zum bisherigen Stempelverfahren speichert das EES jede Ein- und Ausreise für drei Jahre und meldet Überziehungen automatisch an die französische Einwanderungsbehörde. Das verknüpfte Gemeinsame Identitätsregister (CIR) ermöglicht es der Polizei in der gesamten EU, „One-Stop“-Gesichtssuchen über alle Datenbanken hinweg durchzuführen. Datenschützer warnen, dass eine vom EU-Innenministerium mit Washington verhandelte „Erweiterte Grenzsicherheitskooperation“ den US-Behörden direkten automatisierten Zugriff auf diese französischen und europäischen biometrischen Daten gewähren könnte – ein Schritt, der laut Innenministerium neue Gesetzgebung erfordern würde.

Unternehmens-Mobilitätsmanager sollten ihre Mitarbeiter daher auf längere Warteschlangen im Frühjahr und strengere Kontrollen bei visafreien Aufenthalten vorbereiten. Multinationale Arbeitgeber werden aufgefordert, die Schengen-Reisemuster zu überprüfen, sicherzustellen, dass Mitarbeiter während der Übergangsphase mindestens zwei freie Passseiten für EES-Aufkleber haben, und mögliche Anschlussverluste bis zur Stabilisierung des Systems nach den Olympischen Spielen in Paris einzuplanen.

Positiv ist, dass die digitalen Grenzen nach vollständiger Einführung das manuelle Stempeln überflüssig machen, Betrug reduzieren und langfristig ein einheitliches Online-Portal (EU-VAP) für alle Schengen-Kurz- und Langzeitvisa-Anträge ermöglichen sollen – was für französische Arbeitserlaubnisnehmer letztlich schnellere Bearbeitungszeiten verspricht.
Quelle: Matthias Monroy – Dissecting Security Architectures

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