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Makroökonomischer Dialog hebt Einfluss von KI auf die Arbeitsmobilität in der EU hervor

März 10, 2026
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Makroökonomischer Dialog hebt Einfluss von KI auf die Arbeitsmobilität in der EU hervor
Finanzminister, EZB-Vertreter und europäische Sozialpartner trafen sich am 9. März 2026 zum halbjährlichen Makroökonomischen Dialog und widmeten einen Großteil der Sitzung dem Thema „Künstliche Intelligenz und die Zukunft des EU-Arbeitsmarkts“. Die Redner waren sich einig, dass KI-gesteuerte Plattformen für Fernarbeit und grenzüberschreitendes Freelancing zunehmend bestimmen werden, wo und wie Europäer – aber auch ausländische Fachkräfte – ihre Arbeit verrichten. Der zyprische Finanzminister Makis Keravnos, der die Sitzung leitete, warnte, dass geopolitische Schocks wie der Krieg im Nahen Osten und der demografische Rückgang in Ländern wie Polen es unerlässlich machen, internationale Talentpools zu erschließen und gleichzeitig in Qualifizierungsmaßnahmen zu investieren. Anna Ziółkowska, stellvertretende Gouverneurin der polnischen Zentralbank, bestätigte dies und wies darauf hin, dass fast 180.000 der derzeit 960.000 Ukrainer unter vorübergehendem Schutz in Polen IT-Spezialisten sind, die heimischen Unternehmen bei der Digitalisierung helfen könnten, wenn die Bleibemöglichkeiten vereinfacht würden. Markus Beyrer von BusinessEurope forderte eine schnelle Umsetzung der EU-Talentpool-Verordnung und appellierte an die Mitgliedstaaten – darunter auch Polen –, verbleibende Hindernisse für ortsunabhängiges Arbeiten abzubauen, wie etwa veraltete Regeln zur Sozialversicherungsaggregation. Gewerkschaftsvertreter entgegneten, dass Fernarbeit nur mit durchsetzbaren Lohnparitäts- und Tarifverhandlungsrechten einhergehen dürfe, und warnten vor einem „Wettlauf nach unten“, wenn digitale Nomaden zwischen Niedrigsteuerländern wechseln könnten. Für Mobilitätsmanager lautet die Botschaft daher: KI erweitert den Zugang zu Talenten, doch die Regulierungsbehörden werden eine lückenlose Einhaltung des Arbeitsrechts und der Sozialversicherungsbeiträge unabhängig vom Arbeitsort verlangen. Unternehmen in Polen sollten deshalb die Standorte ihrer Remote-Mitarbeiter genau erfassen, mögliche Doppelsteuer- oder Sozialversicherungskosten einplanen und die für dieses Jahr angekündigten Vorschläge der Kommission aufmerksam verfolgen.
Quelle: Council of the EU – Press Release

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