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EU-Minister diskutieren Entsendung von Drittstaatsangehörigen im EPSCO-Rat

März 10, 2026
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EU-Minister diskutieren Entsendung von Drittstaatsangehörigen im EPSCO-Rat
Die Arbeits- und Sozialminister trafen sich am 9. März 2026 in Brüssel und rückten die Arbeitsmobilität erneut in den Fokus. Kurzfristig wurde unter „Sonstiges“ ein Punkt mit dem Titel „Rechtliche Klarheit zur Entsendung von Drittstaatsangehörigen“ hinzugefügt. Die zypriotische Präsidentschaft brachte die Diskussion ein, nachdem mehrere Mitgliedstaaten, darunter Polen und Deutschland, einen starken Anstieg von Nicht-EU-Arbeitnehmern meldeten, die über temporäre Dienstleistungsverträge grenzüberschreitend untervergeben werden. Polens Arbeitsministerin Katarzyna Nowak betonte, dass bestehende Regelungen Lücken aufweisen, die skrupellose Vermittler ausnutzen, was zu Lohndumping führt und die Einwanderungskontrollen erschwert. Warschau fordert eine klare Regelung in der Entsenderichtlinie, die besagt, dass Drittstaatsangehörige vor der Entsendung in einen anderen EU-Staat eine gültige Arbeitserlaubnis im „entsendenden“ Land besitzen müssen, sowie eine Verpflichtung zum Echtzeit-Datenaustausch über das Internal Market Information (IMI)-System. Mehrere Delegationen unterstützten die Idee, die Einhaltung der Entsenderegeln an den kommenden EU-Talentpool zu koppeln, sodass autorisierte Profile automatisch erkannt werden und Dokumentenfälschungen an polnischen und anderen Grenzübergängen reduziert werden können. Die Kommission kündigte bis Juni Leitlinien an und schloss gesetzliche Änderungen nicht aus, falls Missbräuche anhalten – eine Ankündigung, die von Polens Bau- und Logistikverbänden begrüßt wurde, die bei Verstößen ihrer Zulieferer mit hohen Strafen rechnen müssen. Für Mobility-Teams in Unternehmen ist die Botschaft klar: Strengere Prüfpfade für entsandte Mitarbeiter sind zu erwarten, und HRIS-Systeme sollten jetzt mit den IMI-Datenfeldern abgestimmt werden. Unternehmen, die mehrstaatliche Projekte von polnischen Standorten aus betreiben, sollten ihre Lieferantenverträge überprüfen, um sicherzustellen, dass Subunternehmer die künftig erwartete Regel „autorisierte Beschäftigung in Land A vor Entsendung nach Land B“ erfüllen.
Quelle: Council of the EU – Media Advisory & Agenda

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