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Französische Reiseverbände fordern Aussetzung von Pauschalreisen in neun Golfstaaten bis zum 31. März

März 12, 2026
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Französische Reiseverbände fordern Aussetzung von Pauschalreisen in neun Golfstaaten bis zum 31. März
Les Entreprises du Voyage (EDV) und SETO, der Verband der Reiseveranstalter, haben am 11. März eine ungewöhnliche gemeinsame Empfehlung herausgegeben: Französische Reiseveranstalter sollen alle Pauschalreisen zu neun Zielen im Nahen Osten – Saudi-Arabien, Bahrain, die VAE, Irak, Israel, Jordanien, Libanon, Oman und Katar – mindestens bis zum 31. März aussetzen. Diese Maßnahme reagiert auf die erhöhte Luftraum-Volatilität, teilweise Flughafenschließungen und schwankende Versicherungsprämien infolge der jüngsten geopolitischen Spannungen in der Region.

Obwohl die Empfehlung rechtlich nicht bindend ist, haben die meisten großen französischen Reiseveranstalter den Verkauf sofort gestoppt und Kunden mit Abreisedaten vor April kontaktiert. Nach französischem Verbraucherschutzrecht haben Reisende Anspruch auf volle Rückerstattung oder kostenfreie Umbuchung, wenn ein Veranstalter eine Pauschalreise wegen „außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände“ absagt. Fluggesellschaften, die nur Einzeltickets anbieten, sind nicht verpflichtet, diese Regelung zu übernehmen, was die Rückerstattung für Kunden mit reinen Flugbuchungen erschwert.

Französische Reiseverbände fordern Aussetzung von Pauschalreisen in neun Golfstaaten bis zum 31. März


Firmenreisemanagern mit Teams in den Golfstaaten stellt sich nun ein Dilemma: Die Formulierung von EDV schließt „unverzichtbare Geschäftsreisen“ aus, doch Versicherer prüfen derzeit die Klauseln zu „Kriegsrisiken“ sehr genau. Multinationale Unternehmen überarbeiten daher ihre Fürsorgepflichten, von Check-ins vor Ort bis hin zu Evakuierungsplänen, und konsultieren lokale Rechtsberater, ob Visa verlängert werden können, falls Mitarbeiter vor Ort bleiben müssen.

Die Empfehlung hat zudem steuerliche Auswirkungen auf die Mobilität: Mitarbeiter, die im Golf feststecken, könnten Schwellenwerte für eine Betriebsstätte oder Tage mit Einkommensteuerpflicht im Gastland überschreiten. Französische Steuerberater raten, genaue Tageszählungen zu führen und gegebenenfalls Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen.

EDV und SETO wollen die Empfehlung am 28. März neu bewerten und betonen, dass „stabile Luftfahrtversicherungen und planbare Slot-Zuweisungen“ Voraussetzung für eine sichere Umplanung der Reisen sind. Bis dahin ist die Botschaft der französischen Reisebranche klar: Freizeitgruppen verschieben und bei unverzichtbaren Geschäftsreisen eine verstärkte Risikoanalyse durchführen.
Quelle: TourMaG

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