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Lufthansa-Streik am 12. und 13. März gefährdet die deutsch-französische Verbindung trotz Notfallfahrplan

März 12, 2026
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Lufthansa-Streik am 12. und 13. März gefährdet die deutsch-französische Verbindung trotz Notfallfahrplan
Die deutsche Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat einen 48-stündigen Streik für Donnerstag, den 12., und Freitag, den 13. März angekündigt. Betroffen sind Lufthansa Classic, Lufthansa Cargo und am Donnerstag zudem Lufthansa CityLine. In einer Pressemitteilung erklärte die Fluggesellschaft, dass sie etwa 60 % der geplanten Langstreckenflüge und etwas mehr als die Hälfte ihres gesamten Streckennetzes bedienen werde, wobei größere Flugzeuge und Wet-Lease-Partner zum Einsatz kommen sollen. Flüge nach Paris-CDG, Lyon und Nizza bleiben im Sonderplan, allerdings ist die Sitzplatzverfügbarkeit stark eingeschränkt.

Für die grenzüberschreitende Geschäftsreise zwischen Frankreich und Deutschland ist das Timing ungünstig: Das MedTech Forum in Straßburg und der Abschlusstag der ITB Berlin fallen beide in den Streikzeitraum, was die Nachfrage auf Air France, easyJet sowie die TGV-ICE-Allianz von SNCF und Deutscher Bahn verlagert. Reiseeinkäufer berichten, dass die Einzelfahrpreise Paris–Frankfurt in den Buchungssystemen für Firmenkunden auf über 700 Euro steigen. Lufthansa weist darauf hin, dass der Frachtbetrieb zu 80 % aufrechterhalten wird, doch Spediteure warnen vor Engpässen bei hochwertigen Ersatzteilen, die zwischen dem Luftfahrtcluster in Toulouse und deutschen Montagewerken transportiert werden.

Lufthansa-Streik am 12. und 13. März gefährdet die deutsch-französische Verbindung trotz Notfallfahrplan


Die Gewerkschaft hat einen Flug Frankfurt–Riad „aus humanitären Gründen im Zusammenhang mit den Spannungen im Nahen Osten“ ausgenommen, was die geopolitische Dimension der diesjährigen europäischen Arbeitskämpfe unterstreicht. Französische Unternehmen mit entsandten Mitarbeitern in Deutschland sollten ihre Beschäftigten daran erinnern, dass EU-Sozialversicherungsausweise auch bei Umleitungen über Zürich oder Brüssel weiterhin gültig sind.

Nach EU-Verordnung 261 haben betroffene Passagiere bei Flugausfällen Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung sowie auf Entschädigung, sofern der Streik nicht als „wilder Streik“ eingestuft wird – was hier aufgrund der rechtzeitigen Ankündigung unwahrscheinlich ist. Lufthansa rät Reisenden, ihre Kontaktdaten in den Buchungen zu aktualisieren und weist darauf hin, dass die Ticketschalter an den Flughäfen Frankfurt und München keine Papiergutscheine neu ausstellen werden. Die Mobilitätsteams in Unternehmen empfehlen daher, neue Bordkarten digital zu speichern und alle Belege für spätere Erstattungsanträge aufzubewahren.
Quelle: Lufthansa Group Newsroom

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