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Gericht weist Klage des Justizministeriums gegen Sanctuary-Gesetze in Colorado und Denver ab

Apr. 1, 2026
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Gericht weist Klage des Justizministeriums gegen Sanctuary-Gesetze in Colorado und Denver ab
Am 31. März wies ein Bundesrichter die Klage des Justizministeriums ab, in der Colorado und die Stadt Denver vorgeworfen wurde, gegen die Supremacy Clause verstoßen zu haben, indem sie die Zusammenarbeit mit der Bundesimmigrationsbehörde eingeschränkt hatten. Richter Gordon P. Gallagher berief sich auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von 1997 zum Anti-Commandeering-Prinzip und entschied, dass die Bundesregierung Staaten oder Städte nicht zwingen kann, lokale Ressourcen zur Umsetzung bundesstaatlicher Einwanderungsprogramme einzusetzen. Die Entscheidung bestätigt vier staatliche Gesetze und zwei Verordnungen von Denver, die Informationsaustausch, Haftanfragen und Nicht-Kooperationsrichtlinien regeln. Für Mobilitätsteams in Unternehmen bedeutet das Urteil, dass lokale „Sanctuary“-Schutzmaßnahmen bestehen bleiben, was die Einhaltung der Vorschriften für Mitarbeiter erleichtert, die bei der Beantragung von Führerscheinen oder im Kontakt mit der örtlichen Polizei Angst vor ICE-Interaktionen haben. Das Justizministerium hat ähnliche Klagen in Los Angeles, New York und Minnesota eingereicht; Beobachter gehen davon aus, dass diese Gerichte sich an der Entscheidung aus Colorado orientieren werden. Ein uneinheitliches Urteil könnte die Frage letztlich wieder vor den Obersten Gerichtshof bringen, doch vorerst können Arbeitgeber in Sanctuary-Gebieten ihre bestehenden Onboarding- und Fürsorgeprotokolle ohne zusätzliche bundesstaatliche Aufsicht fortsetzen. Unternehmen sollten dennoch ihre ausländischen Mitarbeiter über die unterschiedlichen lokalen Vollzugssituationen informieren, Mobilitätsrichtlinien an sichere Schutzgebiete anpassen und mit Rechtsberatern Notfallpläne für Vorfälle in Nicht-Sanctuary-Staaten abstimmen.
Quelle: Associated Press

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