
Die finnische Sozialversicherungsanstalt (Kela) hat bestätigt, dass ab dem 1. April 2026 nur noch ausländische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf sozialversicherungsrechtliche Leistungen mit Wohnsitzbezug haben werden. Diese Änderung resultiert aus einer Novelle des Ausländergesetzes, die die rechtliche Definition eines rechtmäßigen Aufenthalts im Land verschärft. Bisher konnten Personen, deren Aufenthaltserlaubnis abgelaufen war oder deren Anträge noch in Berufung lagen, weiterhin Wohnbeihilfe, Kindergeld und andere Leistungen erhalten, während sie auf eine endgültige Einwanderungsentscheidung warteten. Nach dem neuen Regime enden die Leistungen sofort, sobald die finnische Einwanderungsbehörde (Migri) eine negative Entscheidung trifft – selbst wenn eine Berufung eingelegt wird. Kela betont, dass die Reform die Sozialleistungsregeln mit dem Einwanderungsrecht in Einklang bringt und einen von Kritikern als „perversen Anreiz“ bezeichneten Mechanismus zur Verzögerung von Berufungsverfahren beseitigt. Die Behörde wird jedoch weiterhin Notgutscheine für Lebensmittel und wichtige Medikamente an Personen ausgeben, die nach dem Verlust des Leistungsanspruchs in Not geraten, um ihrer verfassungsmäßigen Pflicht zur Sicherung eines Mindestlebensstandards nachzukommen. Für Arbeitgeber und Personalabteilungen, die ausländische Mitarbeitende betreuen, ist die Botschaft klar: Stellen Sie sicher, dass Verlängerungsanträge für Aufenthaltserlaubnisse rechtzeitig eingereicht werden. Migri wird künftig über eine automatisierte Schnittstelle Echtzeitdaten an Kela übermitteln, sodass ein Statusverlust sofort zu einer Einstellung der Zahlungen führen kann. Unternehmen sollten ihre internen Compliance-Kalender überprüfen und Mitarbeitende daran erinnern, Verlängerungsanträge vor Ablauf der bestehenden Erlaubnisse einzureichen. Das Sozial- und Gesundheitsministerium schätzt, dass die Reform jährlich Einsparungen von bis zu 25 Millionen Euro bringt, während NGOs warnen, dass sie gefährdete Migranten in Schwarzarbeit und Obdachlosigkeit treiben könnte. Rechtsberatungsstellen rechnen mit einem Anstieg von Notfällen und fordern die Kommunen auf, lokale Sicherheitsnetze vorzubereiten. Langfristig bringt die Änderung Finnland in Einklang mit ähnlichen „rechtmäßigen Aufenthalts“-Regelungen in mehreren anderen EU-Ländern und könnte Auswirkungen auf Unternehmensverlagerungsstrategien haben. Mobility-Manager sollten Leistungspakete überprüfen und die neuen Anforderungen an Nicht-EU-Mitarbeitende und deren Angehörige kommunizieren.
Quelle: Kela/FPA press release
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