
Ab dem 10. April müssen Fluggesellschaften, die in den Schengen-Raum fliegen, vor dem Boarding von Drittstaatsangehörigen die neue Carrier Interface der EU abfragen. Dies ist Teil der umfassenderen digitalen Einführung des Entry/Exit-Systems (EES). Obwohl Irland nicht zum Schengen-Raum gehört, fliegen zahlreiche irische Fluggesellschaften und Charteranbieter – darunter Ryanair, Aer Lingus, ASL Airlines und Firmen-Shuttle-Dienste – direkt zu Schengen-Flughäfen und unterliegen somit der neuen Regelung.
Die Carrier Interface ermöglicht es den Betreibern, in Echtzeit zu überprüfen, ob ein Reisender basierend auf biometrischen Daten und Informationen zu Visa-Überschreitungen, die von eu-LISA gespeichert werden, einreisen darf. Wird das System nicht abgefragt oder ein nicht berechtigter Passagier an Bord genommen, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro pro Reisendem gemäß nationaler Umsetzungsgesetze. Branchenquellen berichteten ITTN, dass Ryanair die Zertifizierungstests erst letzte Woche abgeschlossen hat, während kleinere ACMI-Anbieter vorübergehend auf das kostenlose EU-Webportal zurückgreifen.
Für Teams im Bereich globale Mobilität ergeben sich zwei unmittelbare Aufgaben: Sicherstellen, dass Reisebüros korrekte API- und Passchip-Daten übermitteln, und die Entsandten darüber informieren, dass bei der ersten Schengen-Einreise nach dem 10. April eine biometrische Erfassung erfolgt. Irische Staatsbürger sind nicht betroffen, doch Nicht-EU-Mitarbeiter mit Stamp 1- oder Stamp 4-Visa, die in Irland ansässig sind, gelten als Drittstaatsangehörige und haben bei jeder Ausreise aus Schengen eine neue 90/180-Tage-Frist für Kurzaufenthalte.
Das EES ist der Vorläufer von ETIAS, der elektronischen Reisegenehmigung, die später für US-, britische und irische Staatsbürger gelten wird. Eine frühzeitige Einhaltung der Carrier Interface-Vorgaben verschafft irischen Anbietern somit einen Vorsprung vor der geplanten ETIAS-Einführung, die derzeit für Ende 2026 vorgesehen ist.
Die Carrier Interface ermöglicht es den Betreibern, in Echtzeit zu überprüfen, ob ein Reisender basierend auf biometrischen Daten und Informationen zu Visa-Überschreitungen, die von eu-LISA gespeichert werden, einreisen darf. Wird das System nicht abgefragt oder ein nicht berechtigter Passagier an Bord genommen, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro pro Reisendem gemäß nationaler Umsetzungsgesetze. Branchenquellen berichteten ITTN, dass Ryanair die Zertifizierungstests erst letzte Woche abgeschlossen hat, während kleinere ACMI-Anbieter vorübergehend auf das kostenlose EU-Webportal zurückgreifen.
Für Teams im Bereich globale Mobilität ergeben sich zwei unmittelbare Aufgaben: Sicherstellen, dass Reisebüros korrekte API- und Passchip-Daten übermitteln, und die Entsandten darüber informieren, dass bei der ersten Schengen-Einreise nach dem 10. April eine biometrische Erfassung erfolgt. Irische Staatsbürger sind nicht betroffen, doch Nicht-EU-Mitarbeiter mit Stamp 1- oder Stamp 4-Visa, die in Irland ansässig sind, gelten als Drittstaatsangehörige und haben bei jeder Ausreise aus Schengen eine neue 90/180-Tage-Frist für Kurzaufenthalte.
Das EES ist der Vorläufer von ETIAS, der elektronischen Reisegenehmigung, die später für US-, britische und irische Staatsbürger gelten wird. Eine frühzeitige Einhaltung der Carrier Interface-Vorgaben verschafft irischen Anbietern somit einen Vorsprung vor der geplanten ETIAS-Einführung, die derzeit für Ende 2026 vorgesehen ist.
Quelle: Irish Sun (WAM wire)
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