
Nach sechs Monaten gestaffelter Testphase wird das biometrische Ein- und Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union ab dem 10. April 2026 um 00:01 Uhr MEZ an allen externen Schengen-Grenzen rechtlich verbindlich. Laut der englischen Ausgabe von Gujarat Samachar ersetzt das System das herkömmliche Stempeln von Pässen durch eine digitale Erfassung, die auf Fingerabdruck- und Gesichtsdaten basiert, und gilt neben Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien auch für assoziierte Mitglieder wie die Schweiz. Für Schweizer Einwohner, die von Nicht-Schengen-Reisen zurückkehren, bedeutet die Umstellung zwei wesentliche Änderungen: Ersteinreisende nach dem Stichtag müssen ihre biometrischen Daten an einem besetzten Schalter erfassen lassen; bei späteren Grenzübertritten können Selbstbedienungskioske genutzt werden, die Live-Bilder mit den gespeicherten Vorlagen abgleichen. An den Flughäfen Zürich, Genf und Basel wurden insgesamt 180 Kioske installiert, wobei die Bundespolizei zugibt, dass die Erstregistrierung während Spitzenzeiten 30 bis 60 Minuten dauern kann. Fluggesellschaften, die in die Schweiz fliegen, drohen nun Bußgelder von bis zu 5.000 Euro pro Passagier, wenn Reisende an Bord gehen, deren Visum zum Zeitpunkt der Kiosk-Ankunft bereits abgelaufen ist – was die Airlines zu strengeren Dokumentenkontrollen an den Abflughäfen veranlasst. Unternehmen mit internationaler Mobilität sollten daher ihre automatischen Check-in-Einstellungen überprüfen und sicherstellen, dass die Aufenthaltstitel der Mitarbeitenden maschinenlesbar sind. Auch die Landgrenzen sind betroffen: Auf der Autobahn A2 bei Chiasso werden italienische Behörden biometrische Ausreisekontrollen für Drittstaatsangehörige im Transit zur Schweiz durchführen, während Schweizer Beamte die Wiedereinreise erfassen – was für nicht-EU-Lkw-Fahrer effektiv eine doppelte Kontrolle bedeutet. Logistikunternehmen rechnen mit langsameren Frachtflüssen und empfehlen Fahrern, QR-Codes vorzudrucken, die über die optionale mobile Vorregistrierungs-App der EU generiert werden. Datenschützer äußern Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit, doch Brüssel betont, dass die Vorlagen verschlüsselt in einem zentralen Speicher für maximal drei Jahre abgelegt werden. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat eine Prüfung eingeleitet, wie Schweizer Behörden auf die Datenbank zugreifen und diese teilen werden. Reisende werden vorerst dazu angehalten, gültige Dokumente mitzuführen, frühzeitig anzureisen und einen Ausdruck des Weiterreisetickets bereitzuhalten, falls die biometrischen Kioske in den ersten Tagen des Vollbetriebs ausfallen sollten.
Quelle: Gujarat Samachar (English)