
Die drei größten Flughäfen der Schweiz – Zürich, Genf und Basel–Mulhouse–Freiburg – bereiten sich auf zwei Tage mit erheblichen Störungen vor, nachdem die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit der Lufthansa einen 48-stündigen Streik angekündigt hat. Dieser beginnt am Montag, den 13. April um 00:01 Uhr und endet am Dienstag, den 14. April um 23:59 Uhr. Obwohl der Streik vor allem die deutschen Drehkreuze betrifft, kündigt Lufthansa bereits für Montag mindestens acht Ausfälle auf der wichtigen Strecke Zürich–Frankfurt an, weitere Kürzungen sind zu erwarten, sobald die Notfallfahrpläne für Dienstag feststehen. Am EuroAirport Basel werden an beiden Streiktagen jeweils drei Hin- und Rückflüge nach München gestrichen, während Genf bereits zwei Abflüge nach Frankfurt und München annulliert hat.
Der Arbeitskampf ist die vierte Streikaktion innerhalb von fünf Wochen bei der Airline-Gruppe und folgt unmittelbar auf einen 24-stündigen Kabinenpersonal-Streik, der während der geschäftigen Osterreisewelle zu hunderten Ausfällen führte. Die Verhandlungen über Renten und Gehälter sind weiterhin festgefahren; die Gewerkschaft wirft der Lufthansa vor, „keinen ernsthaften Willen“ zur Lösung des Konflikts zu zeigen, während Lufthansa die Forderungen als „neue Eskalationsstufe“ kritisiert.
Für Schweizer Unternehmen könnte der Zeitpunkt kaum ungünstiger sein. Viele multinationale Konzerne sind auf reibungslose Anschlussflüge zu den Lufthansa-Drehkreuzen Frankfurt und München angewiesen, um Verbindungen zu Langstreckenzielen in Amerika und Asien sicherzustellen. Reiseverantwortliche berichten, dass kurzfristig verfügbare Sitzplätze bereits knapp sind – bedingt durch die anhaltende Osterferien-Nachfrage und einen gleichzeitigen Streik der italienischen Fluglotsen, der alternative Routen erschwert. Unternehmen mit Pendlern zwischen der Schweiz und Deutschland raten ihren Mitarbeitenden, auf Bahnverbindungen oder Videokonferenzen auszuweichen.
Flughäfen und Bodenabfertigungspartner aktivieren Notfallpläne, die unter anderem Umbuchungen auf größere SWISS-Flugzeuge und den Einsatz zusätzlichen Kundenservicepersonals vorsehen. Dennoch warnt der Flughafen Zürich die Passagiere, frühzeitig anzureisen und den Flugstatus in Echtzeit zu verfolgen. Reisende, deren Flüge gestrichen werden, haben gemäß EU-Verordnung 261 Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung, jedoch sind Hotel- und Weiterreisekosten nicht automatisch abgedeckt.
Blickt man voraus, befürchten Mobilitätsmanager weitere Turbulenzen, falls Lufthansa-Management und Gewerkschaften keine Einigung erzielen. Da die Buchung der Sommer-Hochsaisonflüge noch in diesem Monat beginnt, wird eine frühzeitige Ankündigung möglicher weiterer Streiks entscheidend sein, um geschäftskritische Reisen und internationale Mitarbeitereinsätze zu sichern.
Der Arbeitskampf ist die vierte Streikaktion innerhalb von fünf Wochen bei der Airline-Gruppe und folgt unmittelbar auf einen 24-stündigen Kabinenpersonal-Streik, der während der geschäftigen Osterreisewelle zu hunderten Ausfällen führte. Die Verhandlungen über Renten und Gehälter sind weiterhin festgefahren; die Gewerkschaft wirft der Lufthansa vor, „keinen ernsthaften Willen“ zur Lösung des Konflikts zu zeigen, während Lufthansa die Forderungen als „neue Eskalationsstufe“ kritisiert.
Für Schweizer Unternehmen könnte der Zeitpunkt kaum ungünstiger sein. Viele multinationale Konzerne sind auf reibungslose Anschlussflüge zu den Lufthansa-Drehkreuzen Frankfurt und München angewiesen, um Verbindungen zu Langstreckenzielen in Amerika und Asien sicherzustellen. Reiseverantwortliche berichten, dass kurzfristig verfügbare Sitzplätze bereits knapp sind – bedingt durch die anhaltende Osterferien-Nachfrage und einen gleichzeitigen Streik der italienischen Fluglotsen, der alternative Routen erschwert. Unternehmen mit Pendlern zwischen der Schweiz und Deutschland raten ihren Mitarbeitenden, auf Bahnverbindungen oder Videokonferenzen auszuweichen.
Flughäfen und Bodenabfertigungspartner aktivieren Notfallpläne, die unter anderem Umbuchungen auf größere SWISS-Flugzeuge und den Einsatz zusätzlichen Kundenservicepersonals vorsehen. Dennoch warnt der Flughafen Zürich die Passagiere, frühzeitig anzureisen und den Flugstatus in Echtzeit zu verfolgen. Reisende, deren Flüge gestrichen werden, haben gemäß EU-Verordnung 261 Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung, jedoch sind Hotel- und Weiterreisekosten nicht automatisch abgedeckt.
Blickt man voraus, befürchten Mobilitätsmanager weitere Turbulenzen, falls Lufthansa-Management und Gewerkschaften keine Einigung erzielen. Da die Buchung der Sommer-Hochsaisonflüge noch in diesem Monat beginnt, wird eine frühzeitige Ankündigung möglicher weiterer Streiks entscheidend sein, um geschäftskritische Reisen und internationale Mitarbeitereinsätze zu sichern.
Quelle: Blick