
Der Schweizer Bundesrat hat eine Vereinbarung genehmigt, die die 26 Kantone des Landes offiziell in die Steuerung des bevorstehenden «Bilateralen III»-Pakets mit der Europäischen Union einbindet. Die am 22. April 2026 verkündete Entscheidung erfüllt langjährige kantonale Forderungen nach einem gesetzlichen Mitspracherecht bei der Umsetzung institutioneller Elemente wie der dynamischen Gesetzesanpassung und der Streitbeilegungsverfahren – Themen, die direkt die grenzüberschreitende Mobilität und den gegenseitigen Marktzugang betreffen. Obwohl es sich technisch um eine verfassungsrechtliche Angelegenheit handelt, hat das Abkommen praktische Auswirkungen für Unternehmen, die auf eine reibungslose Personenfreizügigkeit im Rahmen des Schweizer-EU-Freizügigkeitsabkommens angewiesen sind. Indem die Kantone Sitze in gemeinsamen Ausschüssen und Auswahlgremien für die Überwachung von Staatshilfen erhalten, will Bern die innenpolitische Ratifizierung erleichtern und eine einheitliche Anwendung neuer Mobilitätsregeln aus den Verhandlungen zu Bilateralen III sicherstellen. Das Abkommen muss noch das Parlament passieren, doch seine Zustimmung beseitigt ein zentrales innenpolitisches Hindernis und signalisiert Brüssel, dass die Schweiz robuste Mechanismen für den innerstaatlichen Konsens geschaffen hat. Für Teams im Bereich globale Mobilität verringert diese Entwicklung das Risiko plötzlicher regulatorischer Unterschiede zwischen den Kantonen – ein wichtiger Faktor für Unternehmen, die in mehreren Schweizer Regionen tätig sind oder Personal nach den EU-Regeln für Dienstleistungserbringung (90/180-Tage-Regel) entsenden. Sollte das Parlament die rechtlichen Grundlagen wesentlich ändern, wird die Vereinbarung erneut zur kantonalen und bundesstaatlichen Zustimmung vorgelegt. Bis dahin sollten Unternehmen mit grenzüberschreitender Personalplanung die Diskussionen über die Überwachung von Staatshilfen und Streitbeilegungsstellen weiter aufmerksam verfolgen, da diese künftige Marktzugangs- und Entsendestrategien beeinflussen könnten.