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Kantone sichern sich Mitspracherecht bei der Schweizer „Bilateralen III“-Verhandlungen mit der EU nach dem Brexit

Apr. 23, 2026
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Kantone sichern sich Mitspracherecht bei der Schweizer „Bilateralen III“-Verhandlungen mit der EU nach dem Brexit
In einem Schritt zur Erleichterung der Verabschiedung der umfangreichen «Bilateralen III»-Abkommen mit Brüssel hat der Bundesrat am 22. April einen Rahmenvertrag genehmigt, der die 26 Kantone formell in jeden Schritt der EU-bezogenen Entscheidungsprozesse einbindet – von der dynamischen Übernahme der Binnenmarktregeln bis hin zur Streitbeilegung. Das Abkommen spiegelt die langjährigen Regelungen zu Schengen/Dublin wider und reagiert auf jahrelanges Lobbying der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK).

Warum das für die Mobilität wichtig ist: Bilaterale III bündelt sensible Themen wie den Stromhandel, Lebensmittelsicherheit und – besonders wichtig – die Personenfreizügigkeit (PFZ). Indem die Kantone einen Sitz am Verhandlungstisch erhalten, hofft Bern, regionalen Widerstand gegen Änderungen der Zugangsbedingungen für EU-Bürger, die in der Schweiz arbeiten, vorzubeugen. Das verringert wiederum das Risiko von Quotenüberraschungen oder Lokalisierungsvorgaben für multinationale Unternehmen, die europäische Talente managen.

Kantone sichern sich Mitspracherecht bei der Schweizer „Bilateralen III“-Verhandlungen mit der EU nach dem Brexit


Gemäss dem Abkommen werden kantonale Vertreter in gemischte EU-Schweiz-Ausschüsse entsandt, erhalten Entwürfe von EU-Gesetzgebungen zur «Mitgestaltung» und sitzen im Gremium, das die Mitglieder der neuen Beihilfenkammer innerhalb der Wettbewerbskommission (WEKO) nominiert. Sollte das Parlament die rechtlichen Grundlagen – etwa das Bundesgesetz über die kantonale Mitwirkung in auswärtigen Angelegenheiten – ändern, muss das gesamte Abkommen neu verhandelt werden, was den Kantonen ein starkes Vetorecht einräumt.

Für HR-, Steuer- und Migrationsberater bedeutet dies vor allem eines: mehr Planbarkeit. Künftige Anpassungen bei der Schweizer Umsetzung des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES), der überarbeiteten Blue-Card-Regelungen oder der Entsendungsrichtlinien werden einer obligatorischen Kantonskonsultation unterzogen, was die Transparenz bei Vorlaufzeiten und Durchsetzungsgrenzen erhöht.

Der Rahmenvertrag wird erst unterzeichnet, wenn das Parlament die Bilateralen III später in diesem Jahr abschliessend behandelt hat. Die Botschaft ist jedoch klar: Die Schweiz setzt verstärkt auf ihren dezentralen Ansatz bei der EU-Integration und will den Zugang ausländischer Arbeitskräfte vor innenpolitischen Turbulenzen schützen, die das institutionelle Abkommen 2024 zum Scheitern brachten.
Quelle: FDFA press release

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