
Italien hat nur vier Wochen nach dem Start des neuen EU-Ein- und Ausreisesystems (EES) eine wichtige Zugeständnis von Brüssel erhalten. Am 2. Mai gab die Europäische Kommission eine Richtlinie heraus, die Grenzbeamten erlaubt, den zeitaufwändigsten Teil des neuen Verfahrens – die Erfassung von Fingerabdrücken – auszusetzen, wenn sich Warteschlangen zu stark ausdehnen. Diese Maßnahme kann bis zu 150 Tage angewendet werden und deckt damit die gesamte Sommer-Hauptreisezeit ab. Sie wurde nach einer dringenden Anfrage Italiens beschlossen, das während des langen Wochenendes zum Tag der Befreiung von drei Stunden Wartezeiten an den Flughäfen Rom-Fiumicino und Mailand-Malpensa berichtete.
Die Entscheidung bedeutet keine Aussetzung des EES. Passdaten und Gesichtsaufnahmen müssen weiterhin erfasst und in die zentrale Datenbank hochgeladen werden, sodass die Berechnung der 90-Tage-Aufenthaltsdauer innerhalb von 180 Tagen weiterhin gilt. Neu ist, dass die Grenzbeamten auf manuelle Passstempel zurückgreifen und die fehlenden biometrischen Daten später nachtragen können. Für Geschäftsreisende könnte dies kürzere Wartezeiten an der Grenze bedeuten, aber auch ein uneinheitliches Verfahren: In einer Spur wird die vollständige Registrierung verlangt, in der nächsten reicht ein einfacher Passstempel.
Flughäfen und Fluggesellschaften bemühen sich, sich anzupassen. Die italienische Luftfahrtbehörde ENAC hat die Airlines gebeten, ihre Crews über die Ausweichverfahren zu informieren und, wenn möglich, die Ankünfte von Großraumflugzeugen zeitlich zu staffeln. Rom testet zudem eine EU-Smartphone-App, mit der Passagiere ihr Gesicht und ihren Pass bis zu 72 Stunden vor Abflug vorregistrieren können; Beamte deuten an, dass diese App für visumfreie Geschäftsreisende zu großen Herbstmessen verpflichtend werden könnte.
Für Mobilitätsmanager lautet die Botschaft klar: Reisende sollten mehr Zeit einplanen, freie Seiten im Pass für unerwartete Stempel bereithalten und die lokalen Flughafenhinweise genau verfolgen, da sich die Verfahren stündlich ändern können. Die Flexibilitätsklausel der Kommission zeigt, dass das System anpassungsfähig ist, aber weiterhin strikt gilt.
Die Entscheidung bedeutet keine Aussetzung des EES. Passdaten und Gesichtsaufnahmen müssen weiterhin erfasst und in die zentrale Datenbank hochgeladen werden, sodass die Berechnung der 90-Tage-Aufenthaltsdauer innerhalb von 180 Tagen weiterhin gilt. Neu ist, dass die Grenzbeamten auf manuelle Passstempel zurückgreifen und die fehlenden biometrischen Daten später nachtragen können. Für Geschäftsreisende könnte dies kürzere Wartezeiten an der Grenze bedeuten, aber auch ein uneinheitliches Verfahren: In einer Spur wird die vollständige Registrierung verlangt, in der nächsten reicht ein einfacher Passstempel.
Flughäfen und Fluggesellschaften bemühen sich, sich anzupassen. Die italienische Luftfahrtbehörde ENAC hat die Airlines gebeten, ihre Crews über die Ausweichverfahren zu informieren und, wenn möglich, die Ankünfte von Großraumflugzeugen zeitlich zu staffeln. Rom testet zudem eine EU-Smartphone-App, mit der Passagiere ihr Gesicht und ihren Pass bis zu 72 Stunden vor Abflug vorregistrieren können; Beamte deuten an, dass diese App für visumfreie Geschäftsreisende zu großen Herbstmessen verpflichtend werden könnte.
Für Mobilitätsmanager lautet die Botschaft klar: Reisende sollten mehr Zeit einplanen, freie Seiten im Pass für unerwartete Stempel bereithalten und die lokalen Flughafenhinweise genau verfolgen, da sich die Verfahren stündlich ändern können. Die Flexibilitätsklausel der Kommission zeigt, dass das System anpassungsfähig ist, aber weiterhin strikt gilt.
Quelle: VisaVerge