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Spanien bestätigt monatliche Einkommensanforderung von 2.762 € für Digital-Nomaden-Visum bis 2026

Mai 5, 2026
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Spanien bestätigt monatliche Einkommensanforderung von 2.762 € für Digital-Nomaden-Visum bis 2026
Remote-Arbeitende, die die Iberische Halbinsel ins Auge fassen, können aufatmen: Das Ministerium für Inklusion hat bestätigt, dass die Mindesteinkommensgrenze für das Digital-Nomaden-Visum (DNV) Spaniens im Antragsjahr 2026 bei 2.762 € brutto pro Monat bleibt – genau 200 % des nationalen Mindestlohns. Dieser Wert wurde am 4. Mai anhand des Boletín Oficial del Estado und konsularischer Checklisten erneut überprüft. Familienzuschläge gelten weiterhin: 75 % des Mindestlohns für den ersten Angehörigen und 25 % für jeden weiteren, was bedeutet, dass eine dreiköpfige Familie monatlich etwa 4.143 € nachweisen muss. Wichtig ist, dass das Einkommen überwiegend aus dem Ausland stammen muss; inländische Verträge dürfen nicht mehr als 20 % des Gesamteinkommens ausmachen. Konsulate verlangen zudem weiterhin einen 12-monatigen Beschäftigungsnachweis oder Kundenverträge zur Stabilitätsbestätigung, wobei Freiberufler strenger geprüft werden als Angestellte. Für Arbeitgeber sorgt die stabile Einkommensgrenze für Planungssicherheit bei der Verlagerung von Remote-Mitarbeitenden im Rahmen des spanischen Start-up-Gesetzes. Die Gehaltsabrechnung sollte zudem beachten, dass Digitalnomaden vom sogenannten „Beckham-Gesetz“ profitieren – einer pauschalen Steuer von 24 % auf spanische Einkünfte bis zu 600.000 € für sechs Jahre – was Spanien zu einem der steuerlich attraktivsten Standorte Europas für ortsunabhängige Talente macht. Der größte Engpass bleibt der Termin zur Fingerabdrucknahme (TIE) nach der Ankunft. Unternehmen sollten Termine sofort nach Visumsbewilligung buchen; die Wartezeiten in Madrid und Barcelona liegen bei etwa sechs Wochen. Wird die Aufenthaltskarte nicht innerhalb von 30 Tagen nach Einreise abgeschlossen, kann das Visum ungültig werden und ein Neuantrag erforderlich sein.
Quelle: Transita

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